Andi Frank

Mobilität & Verkehr

Öffentliche Wege und Verkehrsmittel müssen für alle Menschen gut nutzbar sein – ob sie mit Rollstuhl, Rollator oder Reisegepäck unterwegs sind. Denn nur wer möglichst eigenständig mobil ist, kann ungehindert am gesellschaftlichen Leben teilhaben.

Barrierefrei von A nach B

Der Supermarkt auf der anderen Straßenseite oder die Arztpraxis in der nächsten Stadt: Manchmal liegt ein nahes Ziel in weiter Ferne – wenn etwa eine Bordsteinkante zu hoch ist, um sie mit dem Rollstuhl allein zu überwinden, oder eine Stufe den Einstieg mit Kinderwagen in den Bus erschwert. 

Hürden wie diese schränken Menschen in ihrer Mobilität ein. Doch es gibt viele Möglichkeiten, sie aus dem Weg zu räumen. Dazu gehören zum Beispiel abgesenkte Gehwege, mit dem Stock ertastbare Bodenleitlinien an Bushaltestellen, Fußgängerampeln mit hörbaren Signalen oder Hinweise in Brailleschrift an Treppengeländern. Mit der Umsetzung solcher Maßnahmen kommen alle Bürgerinnen und Bürger an ihr Ziel.

Nicht zuletzt kann jede und jeder Einzelne Barrieren ganz persönlich vermeiden: So sollten zum Beispiel Fahrräder und E-Roller nicht mitten auf dem Gehweg und Autos nicht verbotswidrig auf abgesenkten Bordsteinkanten oder Behindertenparkplätzen abgestellt werden. Diese Maßnahmen kosten nichts – bis auf etwas Rücksichtnahme im Alltag.

Ein Thema, viele Stellschrauben

Barrierefreie Mobilität im öffentlichen Raum betrifft also verschiedene Bereiche: 

  • Verkehrswege (wie Straßen, Rad- und Gehwege) 
  • Verkehrsanlagen (wie Ampeln und Haltestellen)
  • öffentliche Verkehrsmittel (wie Bus, Bahn oder Straßenbahn)
  • Verkehrsinformationssysteme (wie Parkleitsysteme)

Die Bayerische Staatsregierung engagiert sich dafür, dass in allen diesen Bereichen Hürden abgebaut werden. Nur so können sich Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen selbstbestimmt im öffentlichen Raum bewegen.

Rollstuhlgerechte Orte finden

Wer mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen unterwegs ist, möchte möglichst schon vorab wissen, ob ein Geschäft oder Lokal, eine Bankfiliale oder ein Kino barrierefrei zu erreichen ist. Die Wheelmap des Sozialhelden e. V. hilft weiter: Auf der Onlinekarte können Menschen weltweit rollstuhlgerechte Orte finden und selbst markieren, ob ein Ort barrierefrei ist oder nicht. 

„Bayern barrierefrei“ bringt Menschen in Bewegung

Die Bayerische Staatsregierung investiert in einen öffentlichen Personennahverkehr ohne Hürden: Sie unterstützt Verkehrsunternehmen bei der Beschaffung barrierefreier Busse sowie Gemeinden und Landkreise beim barrierefreien Neu- und Ausbau von Bushaltestellen. 

Für den Abbau von Barrieren in Bahnhöfen und Haltepunkten der Deutschen Bahn ist der Bund zuständig. Der Freistaat fördert jedoch freiwillig die barrierefreie Gestaltung von Bahnstationen, oftmals Hand in Hand mit dem Bund. 

Barrierefreiheit bedeutet für mich, dass man so anerkannt wird, wie man ist. Ob jemand im Rollstuhl sitzt oder einfach anders ist – eigentlich sind wir alle gleich. Für mich ist es aber auch wichtig, gut in einen Zug und zur Arbeit zu kommen.

Leonard Zenke arbeitet in der Bibliothek der Universität Würzburg. Er sitzt im Rollstuhl.

Mehr Linienbusse und Züge für alle

Mobil zu sein, also sicher, rasch und ungehindert ans Ziel zu kommen, ist im Alltag wichtig – zum Beispiel auf dem Weg in die Kindertageseinrichtung oder Schule, zum Ausbildungs- oder Arbeitsplatz. Auch in anderen Lebensbereichen, etwa in der Freizeit oder im Urlaub, gilt: Mobilität ermöglicht Teilhabe. 

Deshalb unterstützt der Freistaat die Anschaffung von emissionsarmen und barrierefreien Bussen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).

Gefördert werden dabei Vorhaben, die

  • Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität berücksichtigen und
  • den Anforderungen an Barrierefreiheit möglichst weitreichend entsprechen.

Barrierefreie Linienbusse stellen unter anderem Informationen nach dem Zwei-Sinne-Prinzip bereit. Das bedeutet zum Beispiel: Durchsagen müssen auch sichtbar angezeigt werden, sicht- und lesbare Anzeigen auch hörbar gemacht werden. Dieses Prinzip stellt sicher, dass auch Menschen mit Seh- oder Hörbehinderung alle wichtigen Informationen erhalten. Für mehr Barrierefreiheit im ÖPNV sorgt auch der Einsatz von Niederflurbussen:  Ihre niedrige Einstiegshöhe und die ebenen Flächen im Fahrzeuginneren erleichtern allen Nutzerinnen und Nutzern das Busfahren.

Im Schienenpersonennahverkehr werden ebenfalls zunehmend barrierefreie Niederflurfahrzeuge eingesetzt. Deren Türen sind auf die Standardhöhen von Bahnsteigen abgestimmt. So können Fahrgäste leichter einsteigen, die mit Rollstuhl oder Rollator unterwegs sind beziehungsweise einen Kinderwagen, Rollkoffer oder Einkaufstrolley dabeihaben. Außerdem bieten die barrierefreien Fahrzeuge Rollstuhlplätze und Sitze, die vorrangig für Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität reserviert sind. Zur Ausstattung gehören zudem ein barrierefreies WC und Türtaster in rollstuhlgerechter Höhe. Für sehbehinderte Menschen gibt es akustische Signale und Tastlippen. So bezeichnet man den Wulst an der Türaußenseite, der hilft, den Türöffner zu ertasten.

Was gehört zum ÖPNV in Bayern?

Zum öffentlichen Personennahverkehr gehören alle Fahrzeuge

  • im Stadt-, Vorort- und Regionalverkehr (meist im Umkreis von höchstens 50 Kilometern bzw. einer Stunde Fahrzeit), also z. B. Busse, Trams, U- und S-Bahnen sowie Nahverkehrszüge, und
  • die jeder Mensch nutzen kann.

Der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ist ein Teil des ÖPNV. Er umfasst alle Nahverkehrszüge einschließlich der S-Bahnen.

Mehr Bahnstationen ohne Barrieren

In Bayern gibt es mehr als 1.000 Bahnhöfe und Haltepunkte der Deutschen Bahn (DB). Für die bundeseigene Schieneninfrastruktur und damit den barrierefreien Ausbau der DB-Bahnhöfe ist gemäß Grundgesetz der Bund zuständig. Der Freistaat unterstützt das Unternehmen freiwillig beim barrierefreien Aus- und Umbau von Stationen. Für viele ältere Menschen und Menschen mit Behinderung bringt das ein enormes Plus an Mobilität: Sie haben einen kurzen Weg zur nächstgelegenen Bahnstation und können sich so selbstständig durchs Land bewegen. 

Der Bund und der Freistaat haben zahlreiche Förderinstrumente etabliert, um den barrierefreien Stationsausbau zu beschleunigen. Über die freiwilligen Ausbauinitiativen des Freistaats, wie beispielsweise die sogenannten „Bayern-Pakete I und II“, wurden bereits eine Vielzahl an Stationen hindernisfrei umgebaut.

In vielen Fällen investieren Bund und Freistaat gemeinsam in den Bahnhofsausbau. Der Freistaat hat sich zum Beispiel zwischen 2018 und 2021 finanziell bei einem Sonderprogramm des Bundes für den barrierefreien Ausbau sehr kleiner Stationen beteiligt. Bayern unterstützt auch das „1.000-Bahnhöfe-Programm“ des Bundes: Dieses Programm fördert unter anderem den barrierefreien Ausbau kleinerer und mittlerer Stationen mit mehr als 1.000 und bis zu 4.000 Reisenden pro Tag. 

Barrierefreie Bahnstationen finden

Informationen zur Ausstattung von bayerischen Bahnstationen mit Detailinfos, Plänen und Fotos erhalten Sie über die Website „Bahnland Bayern“. 

Barrierefreie Informationen und Routen bei eingeschränkter Mobilität

Verfügt der Zielbahnhof über einen Aufzug? Kann ich mich an der Bushaltestelle hinsetzen? Ist die Durchgangsbreite am Umstiegsbahnhof für meinen Rollstuhl ausreichend? Diese Fragen gehören für Reisende, die eingeschränkt mobil sind, zum Alltag. Die Antworten sollten die Fahrgäste idealerweise gleich in ihrer Verbindungsauskunft, etwa auf einer Website oder App, erhalten. 

Deshalb hat die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) im Auftrag des Freistaates Bayern Daten zur Barrierefreiheit an den rund 45.000 Bahn- und Busstationen in Bayern erhoben. Diese Informationen wurden in den bayerischen Datenpool für Auskunftssysteme, DEFAS Bayern, aufgenommen – und fließen nun in die elektronische Fahrplanauskunft ein. 

Die Fahrgäste können die gesammelten Informationen je Haltestelle abrufen und sich so einen Überblick über die Situation vor Ort verschaffen. Außerdem ist geplant, dass die Informationen zur Barrierefreiheit direkt in das Verbindungsrouting von DEFAS Bayern eingebunden werden. Gibt ein Fahrgast dann zum Beispiel bei der Verbindungssuche an, dass keine Treppenstufen überwunden werden können, schlägt die Auskunft automatisch eine stufenfreie Route vor.

Zusätzlich sollen weitere Datenquellen mit der Fahrgastinformation verknüpft werden: So weiß die Fahrplanauskunft in Zukunft beispielsweise auch, welche Aufzüge und Rolltreppen an den Bahnhöfen gerade außer Betrieb sind. Reisende mit eingeschränkter Mobilität bekommen dann eine alternative Verbindung angezeigt.

MoBY-App

MoBY ist die kostenlose Mobilitätsapp für ganz Bayern. Nutzerinnen und Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel können über die App Fahrten planen, Tickets buchen, sich über Verspätungen informieren und Anschlusswünsche melden. MoBY kennt nahezu alle Verbindungen in Bayern und darüber hinaus – ob mit Zug, U- oder S-Bahn, Bus, Tram, Sharing-Anbietern wie E-Scooter und Leihräder oder mit dem Rufbus.

Die App der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG) wird kontinuierlich weiterentwickelt. Dabei liegt ein besonderes Augenmerk auf der Barrierefreiheit: Die App soll unter anderem auch für blinde und sehbehinderte Menschen gut nutzbar sein. Daher steht die BEG mit einer zertifizierten Prüfstelle für barrierefreie IT im Austausch, um die Nutzbarkeit der App für seheingeschränkte Fahrgäste weiter zu verbessern.
 

Reisen kann eine große Herausforderung darstellen - vor allem für Passagiere, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Daher setzen wir uns am Flughafen München für Barrierefreiheit ein.

Claudia Schmitz ist am Flughafen München die Referentin für PRM Service. „PRM“ steht für „passengers with reduced mobility“, zu Deutsch: Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität.

Tipps und Serviceangebote zum Thema Mobilität

Wheelmap

Sehr nützlich für Menschen mit eingeschränkter Mobilität und oft auch für Eltern mit Kinderwagen: Auf der Wheelmap des Sozialhelden e. V. kann jede und jeder weltweit rollstuhlgerechte Orte finden und selbst markieren: Geschäfte, Lokale, Bankfilialen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Behörden und vieles mehr. Ein Ampelsystem zeigt, ob ein Ort voll, teilweise oder nicht rollstuhlgerecht ist.

Eine Erweiterung der Wheelmap bietet die Wheelmap Pro. Damit können Städte, Gemeinden, Unternehmen und andere Organisationen Kriterien zur Barrierefreiheit selbst festlegen und somit eine individuelle Onlinekarte für barrierefreie Orte erstellen. 

MyHandicap

MyHandicap ist eine gemeinnützige Stiftung. Sie versteht sich als Dienstleisterin zu allen Aspekten eines Lebens mit Behinderung. Die Website „EnableMe“ der Stiftung bietet Menschen mit Behinderung Infos, Austausch und Beratung – unter anderem zur Barrierefreiheit in verschiedenen Lebensbereichen. Sie können dort auch gezielt Adressen finden und neue empfehlen: vom rollstuhlgerechten Geldautomaten bis zu Parkplätzen für Menschen mit Behinderung.

mobilista.eu: Reisen mit Rollstuhl

Mobilista.eu ist ein Privatprojekt, das sich der Mobilität im Rollstuhl widmet. Dazu gehören Tipps und Infos zum Fliegen, Fernbus- und Bahnfahren. Autor Timo Hermann ist Fußgänger, seine Partnerin fährt im Rollstuhl. Das Leitmotiv von Mobilista.eu: „Miteinander statt gegeneinander“.

Mobil mit Behinderung

Der Verein Mobil mit Behinderung e. V. unterstützt Menschen mit Beeinträchtigungen. Die Website des Vereins bietet Infos und Beratung rund ums Thema Mobilität – vom Rollator bis zum behindertengerechten Auto.

Bus & Bahn Begleitservice in München

Die Stadt München bietet gemeinsam mit dem Katholischen Männerfürsorgeverein e. V. montags bis freitags einen kostenfreien Bus & Bahn Begleitservice (BBS) im öffentlichen Personennahverkehr an. Er richtet sich an Menschen im Münchner Stadtgebiet, die eingeschränkt mobil sind. 

So nutzen Sie den Begleitservice:

  • Vereinbaren Sie einen Termin frühestens eine Woche beziehungsweise spätestens zwei Werktage vorher – per Telefon unter (089) 544 9189-20 oder E-Mail an bbs@kmfv.de
  • Der Begleitservice informiert Sie vor dem gewünschten Termin darüber, ob Ihr Auftrag durchgeführt werden kann.
  • Die Mobilitätsbegleiterinnen und -begleiter holen Sie zum vereinbarten Zeitpunkt ab und bringen Sie zu Ihrem Ziel. Die Begleiterinnen und Begleiter erkennen Sie an der roten, entsprechend beschrifteten Dienstkleidung.

Die großen Verkehrsanbieter bieten mehr oder weniger umfassende Infos zur Barrierefreiheit. Hier finden Sie Informationen zu einer Auswahl an Anbietern. 

Generell gilt:

  • Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über Ziele und Verbindungen. 
  • Suchen Sie mithilfe einer Suchmaschine oder direkt auf den Seiten der Verkehrsanbieter nach Stichworten wie „barrierefrei“, „Mobilität“ oder „Mobilitätshilfe“.
  • Melden Sie sich frühzeitig an, wenn Sie zum Beispiel eine Assistenz am Bahnhof oder im Zug benötigen.

Deutsche Bahn

Die Deutsche Bahn informiert umfassend über Services für Menschen mit Behinderung: 

Insbesondere Bahnreisenden mit Mobilitäts- und Sinneseinschränkungen, aber auch allen anderen, bietet die App „DB Bahnhof Live“ digitale Unterstützung, etwa durch:

  • Informationen zur barrierefreien Ausstattung des Bahnhofs
  • Informationen zur Funktionsfähigkeit von Aufzügen
  • Ankunft und Abfahrt der Züge mit entsprechendem Gleis

Bayerische Eisenbahngesellschaft

Stationssteckbriefe, Infokarten und vieles mehr bietet die Website der Bayerischen Eisenbahngesellschaft. Sie organisiert den Regional- und S-Bahn-Verkehr in Bayern:

Regionale Bahnanbieter

Auch regionale Anbieter haben sich auf Fahrgäste mit Behinderung eingestellt – und bieten zum Beispiel barrierefreie Wagen, Einstiegshilfen und einen Mobilitätsservice. Auf den Websites der Bahnanbieter erfahren Sie mehr zum Thema:

Verkehrsflughäfen in Bayern

Die Websites der Verkehrsflughäfen in Bayern informieren ausführlich zum Thema „Barrierefreies Reisen“. Sie finden unter anderem auf der Website des Münchner Flughafens auch Informationen dazu, wie Sie Ihren eigenen Mobilitätsgrad einstufen können. Diese Angabe hilft Fluggesellschaften, Menschen mit Behinderung und älteren Menschen, den benötigten Service zur Verfügung zu stellen. 

Rechte von Fluggästen: Luftfahrt-Bundesamt

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) informiert über Rechte von Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität:

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