Andi Frank

Barrierefreies Webdesign

Barrierefreies Webdesign bringt höchste Nutzerfreundlichkeit – und eine größere Reichweite für Anbieter von Websites, Apps und Co. Doch worauf kommt es bei der Umsetzung an? Hier finden Sie praktische Infos und Linktipps für mehr Barrierefreiheit im Web. 

Barrierefreies Webdesign auf einen Blick

Was ist Barrierefreiheit im Web? Für wen ist sie wichtig? Warum ist Barrierefreiheit auch für Anbieter eine Chance? Gibt es einheitliche Richtlinien für barrierefreies Webdesign? Und wer entwickelt sie? Hier finden Sie eine kurze Einführung:

1. Einfacher Zugang, mit und ohne Hilfsmittel

Barrierefrei gestaltete Web-Angebote

  • sind für Menschen mit und ohne Behinderung einfach und ohne fremde Hilfe erreichbar, verständlich und nutzbar.
  • unterstützen gezielt den Einsatz von Hilfsmitteln für Menschen mit einer körperlichen oder Sinnesbehinderung, zum Beispiel Screenreader, Vergrößerungs-Software, Vorlese-Software oder alternative Eingabegeräte.

Aha!

Beispiel Screenreader: Diese Software hilft blinden und sehbehinderten Menschen, Websites zu bedienen und die gewünschten Inhalte (z. B. Texte, Beschreibungen zu Grafiken oder Videos) zu finden. Wahlweise werden die Infos vorgelesen oder in einer Braillezeile in Tastschrift ausgegeben. Voraussetzung für den Einsatz eines Screenreaders: Die Website muss barrierefrei gestaltet sein! Dann (und nur dann) funktioniert der Screenreader und blinde und sehbehinderte Menschen haben endlich Zugang zu Infos und Unterhaltungsangeboten, die sie im analogen Zeitalter nur mühsam oder mit fremder Hilfe erreichen konnten.

Wichtig ist die Unterscheidung von Screenreader und Vorlese-Software. Screenreader lesen auch die Kommandos zur Steuerung und Navigation der Webseite vor. Die Vorlese-Software gibt nur den sichtbaren Inhalt wieder. Vorlesefunktionen unterstützen vor allem Menschen mit Lern- oder Leseschwäche sowie sprachlichen Einschränkungen und sind auch hilfreich beim Surfen mit dem Smartphone oder Tablet.

2. Ein Recht für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf gleichberechtigten Zugang zu Information und Kommunikation, Artikel 9 und 21 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Barrierefreie Angebote sind so gestaltet, dass Menschen mit und ohne Behinderung sie einfach und ohne fremde Hilfe erreichen und nutzen können.

Dieses Recht ist auch in diversen Normen, EU-Richtlinien, Bundes- und Ländergesetzen sowie Verordnungen verankert. Mit der EU-Richtlinie 2016/2102 wurde es um eine Durchsetzungs- und Überwachungskomponente erweitert. Damit können Nutzerinnen und Nutzer ihr Recht auf barrierefreie Angebote und Inhalte gegenüber dem verpflichteten Website-Betreiber einfordern und durchsetzen.

Das Web eröffnet gerade Menschen mit Behinderung völlig neue Möglichkeiten. Eine gedruckte Zeitung lesen? Das ist für Menschen unmöglich, die blind sind oder wegen einer hohen Querschnittslähmung ihre Arme nicht/nur eingeschränkt einsetzen können. In der Online-Ausgabe stöbern und schmökern: Das geht ganz einfach, jederzeit und ohne fremde Hilfe – wenn die Website oder das E-Paper barrierefrei gestaltet sind! Barrierefreies Webdesign ist unverzichtbar für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung.

belushi/shutterstock
Das Web eröffnet Menschen mit Behinderung den Zugang zu Info-, Austausch- und Unterhaltungsangeboten, die sie früher nicht oder nur mit fremder Hilfe erreichen konnten. Selbstständig und selbstbestimmt surfen, chatten, spielen: Barrierefreie Websites machen es möglich!

3. Ein Gewinn für alle

Für Betreiber von Websites ist Barrierefreiheit mehr als eine (moralische oder rechtliche) Verpflichtung. Barrierefreies Webdesign nützt ihnen auch selbst. Denn Menschen mit Behinderung

  • tun, was alle anderen auch tun: Sie informieren sich online, vernetzen sich und tauschen sich mit anderen aus, sie shoppen, streamen, geben Bewertungen ab, teilen, was sie gut finden, unterstützen Ideen und Projekte, werden Mitglied oder Follower.
  • stellen eine beachtliche Größe: Allein in Bayern leben mehr als 1,2 Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung; im deutschsprachigen Raum sind es mehr als 10 Millionen. Viele von ihnen sind auf barrierefreie Angebote angewiesen – auch und gerade im Web.

Aha!

Barrierefreies Webdesign bietet riesigen Spielraum für eine attraktive Gestaltung – und Vorteile für alle Nutzerinnen und Nutzer. Denn:

Barrierefreiheit = höchste Nutzerfreundlichkeit

Barrierefreie Websites sind klar gegliedert und einfach zu bedienen. Die Texte sind verständlich geschrieben. So sorgt Barrierefreiheit für ein angenehmes Nutzererlebnis („User Experience“). Auch Suchmaschinen belohnen barrierefreies Webdesign: mit guten Platzierungen in ihren Ergebnislisten. Und das ist eine der härtesten Währungen im Wettbewerb um Aufmerksamkeit im Web.

  • Die europäische Norm 301 549 „Accessibility requirements for ICT products and services“ (auf Deutsch: Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Produkte und -Dienstleistungen) definiert die Anforderungen an Barrierefreiheit für Hardware, Websites, Dokumente und Software.
  • Sie beinhaltet Teile der „WCAG“. „WCAG“ steht für: Web Content Accessibility Guidelines (deutsch: „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte“).
  • Wer die Regeln der EN 301 549 erfüllt, macht seine Web-Inhalte auch zugänglich für Menschen mit Hörbehinderung, Sehbehinderung, Lernbehinderung, kognitiven Einschränkungen, eingeschränkter Bewegungsfähigkeit, Sprachbehinderungen und/oder krankhafter Lichtempfindlichkeit.
     

Barrierefreiheit soll nicht als lästige Pflicht betrachtet werden, sondern als zusätzliche Qualität eines Angebots – als besonderer Nutzen.

Der IT-Spezialist Josef Plötz testet bei der Stiftung Pfennigparade unter anderem barrierefreie Websites und gibt Schulungen zur Barrierefreiheit im digitalen Raum.

Barrierefreie Websites: ab Sommer 2025 für viele Unternehmen Pflicht 

Zum 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland in Kraft. Dadurch sollen künftig digitale Angebote so gestaltet werden, dass sie alle Menschen nutzen können. Das betrifft zum Beispiel Websites, über die Dienstleistungen angeboten werden, wie etwa Online-Shops und Online-Verkaufsplattformen, Online-Banking-Dienste oder auch Online-Buchungssysteme von Transport- und Verkehrsdiensten. 

Sie möchten sich näher über das BFSG informieren? Die Website der Bundesfachstelle Barrierefreiheit klärt auf: 

Die wichtigsten Regeln: Barrierefreie Websites sind ...

... wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und „robust“. Was bedeutet das? Und wie kann man diese Ziele erreichen? Ein spannendes Thema: Hier stellen wir Ihnen einfach und anschaulich die 4 Prinzipen der Barrierefreiheit aus der EN 301 549 und der WCAG vor. Klicken Sie einfach auf die Begriffe und erfahren Sie mehr!

Alle Infos auf einer barrierefreien Website sind wahrnehmbar. Das bedeutet zum Beispiel:

Schriften und Texte sind gut erkennbar und leserlich

  • Schriften sind klar und überwiegend ohne Verzierungen (Serifen). Die einzelnen Buchstaben unterscheiden sich deutlich voneinander. (Längere) Texte in Großbuchstaben (Versalien) werden vermieden.
  • Schriftfarben heben sich kontrastreich vom Hintergrund ab. Für den Farbkontrast sind genaue Werte vorgegeben; mit einem Online-Werkzeug wie dem Color Contrast Analyzer können zum Beispiel Designer ganz einfach prüfen, ob das nötige Kontrastverhältnis erreicht ist. 
  • Texte laufen nicht über die gesamte Bildschirmbreite (bei Desktop-Computern und Notebooks). Sie sind linksbündig in Flattersatz gesetzt. Die Abstände zwischen Buchstaben, Wörtern, Zeilen und Absätzen sind lesefreundlich.
  • Verlinkungen werden deutlich markiert – durch Unterstreichung und z. B. eine eigene Farbe.

Das Design passt sich flexibel dem Gerät und den Nutzenden an

  • Ob Notebook, Tablet oder Smartphone: Die Anzeige passt sich automatisch dem Bildschirmformat an.
  • Zusätzlich kann man die Darstellung der Website auf jedem Gerät nach den eigenen Bedürfnissen vergrößern oder verkleinern („skalieren“).

Das nennt man: responsives Design. Es „antwortet“ geschmeidig und stufenlos auf jede Anforderung.

Die Website folgt dem Zwei-Sinne-Prinzip

Infos werden zum Beispiel nicht nur fürs Auge angeboten, sondern auch fürs Ohr (und umgekehrt):

  • Sehbehinderte Menschen können sich alle schriftlichen Infos über einen Screenreader vorlesen lassen.
  • Hörbehinderte Menschen finden wichtige Inhalte der Website in einem (oder mehreren) Gebärdensprachvideo(s). Audio-Dateien (z. B. Podcasts) werden auch in Schriftform angeboten.

Die Website unterstützt den Einsatz von Hilfsmitteln wie dem Screenreader

Sehbehinderte Menschen können mit einer speziellen Software im Internet surfen, Websites bedienen und sich Texte vorlesen oder auf einer Braillezeile in Tastschrift ausgeben lassen: dem Screenreader. Screenreader funktionieren nur, wenn eine Website barrierefrei gestaltet ist. Das betrifft neben der Programmierung auch die Redaktion.

  • Zu allen Bildern, Grafiken und Videos wird eine kurze Beschreibung („Alternativtext“) hinterlegt, die der Screenreader auslesen kann.
  • Grafiken und Diagramme mit hoher Informationsdichte werden nicht mit Alternativtext versehen, sondern auch als barrierefreie Tabelle umgesetzt; so kann der Screenreader sie erfassen und verarbeiten.
  • Überschriften und Verlinkungen: Mit dem Screenreader können sehbehinderte Menschen von einer Kapitelüberschrift zur nächsten springen und sich rasch einen Überblick über die wichtigsten Inhalte verschaffen. Voraussetzung: Die Überschriften sind aussagekräftig. Gleiches gilt für Verlinkungen. Sie müssen über den Inhalt des Linkziels informieren.

Nicht alle Menschen können mit der Maus navigieren oder ihr Smartphone über den Touchscreen bedienen: zum Beispiel, wenn sie sehbehindert sind oder Arme, Hände und/oder Finger nicht oder nur eingeschränkt bewegen können. Welche Alternativen bietet barrierefreies Webdesign? Einige Beispiele:

Man kommt auch ohne Maus, Tippen und Wischen ans Ziel ...

  • Barrierefreie Websites lassen sich wahlweise mit der Maus oder über die Tastatur bedienen. So können Menschen mit Sehbehinderung oder eingeschränkter Motorik alle Inhalte erreichen und nutzen. Auf barrierefreien Websites können Sie mit der Tabulator-Taste außerdem von Link zu Link springen.
  • Auf Smartphones und Tablets können barrierefreie Apps zum Beispiel auch über die Sprachsteuerung bedient werden.

... und zwar ohne Zeitdruck

Ausreichend Zeit ist ein weiterer wichtiger Faktor: z. B. beim Ausfüllen von Online-Formularen, beim Online-Banking oder in Web-Shops. Auch wer länger braucht, sollte ohne Zeitdruck seine Daten eingeben und überprüfen können.

Fachchinesisch? Behördendeutsch? Schwierige Fremdwörter? Lieber nicht. Barrierefreie Websites punkten mit Verständlichkeit. Die beginnt nicht erst beim Texten, sondern schon bei der Gliederung der Inhalte. Einige Beispiele:

Die Website bietet klare Orientierung

  • Das Wesentliche auf einen Blick: Was bietet mir die Website? Darüber informieren ein kurzer Introtext auf der Startseite und ein aussagekräftiger Vorspann auf jeder Unterseite.
  • Gliederung und Gestaltung: Wo befinde ich mich? Wo ist der Inhalt, für den ich mich interessiere? Und wie erreiche ich ihn? Barrierefreie Websites sind übersichtlich gegliedert. Eine klare Gestaltung unterstützt diese gedankliche Ordnung und hilft, sich auf der Website zurechtzufinden.
  • Menüpunkte sind möglichst eindeutig benannt und verraten, welche Inhalte sich darunter verbergen.
  • Auch gut durchdachte Überschriften tragen zur Orientierung bei.

Die Texte sind einfach (aber nicht trocken)

Eine kunstvoll verschnörkelte Sprache kann großes Vergnügen bereiten. Doch wenn es darum geht, Infos zu vermitteln, ist die Kunst der Klarheit gefragt. Für barrierefreie Websites gilt:

  • Die Sätze sind kurz und übersichtlich. Jeder Satz verfolgt nur einen Gedanken.
  • Fremdwörter werden vermieden oder erklärt. Fachbegriffe werden erläutert.
  • Texte führen rasch auf den Punkt.
  • Beispiele machen schwierige Themen anschaulich.

Dabei muss (und sollte!) die persönliche Ansprache nicht verloren gehen. Die einfache Sprache soll im besten Sinne „ansprechen“, Lust aufs Thema wecken, die Vorstellungskraft anregen und unterstützen.

Infos werden auch in Leichter Sprache und Gebärdensprache angeboten

Barrierefreie Websites bieten eine Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte in Leichter Sprache und Gebärdensprache:

  • Die Leichte Sprache wurde für Menschen entwickelt, die eine Lernbehinderung oder kognitive Einschränkungen haben oder nicht gut Deutsch verstehen. Sie folgt einem genauen Regelwerk und wird von ausgebildeten Übersetzerinnen und Übersetzern verfasst. Betroffene Menschen überprüfen die Verständlichkeit der Texte.
  • Die Deutsche Gebärdensprache (DGS) ist als eigenständige Sprache anerkannt. Für viele hörgeschädigte Menschen ist sie die Muttersprache. Die DGS hat eine eigene Grammatik. Die geschriebene Sprache ist ein Abbild der Lautsprache – und damit für hörgeschädigte Menschen eine Fremdsprache. Deshalb ziehen viele gehörlose und hörbehinderte Menschen die Gebärden-Kommunikation vor.

„Robust“ bedeutet: Eine Website unterstützt möglichst viele Web-Browser (das sind die Programme, mit denen Sie im Internet surfen, zum Beispiel Firefox, Chrome, Explorer/Edge oder Safari) und alle Hilfsmittel, die Menschen mit Behinderung verwenden (z. B. Software für die Sprachsteuerung oder die Umwandlung von geschriebenem Text in Daten für eine Braillezeile).

HTML weist Textteilen eine Bedeutung zu, die jede Software versteht

Auf einer robusten Website sind alle Inhalte einwandfrei mit HTML strukturiert. HTML – was ist das?

  • HTML ist eine Auszeichnungssprache für Websites.
  • Mit HTML kann man einzelne Textteile ausweisen, zum Beispiel als Seitentitel, Aufzählung, Tabelle oder Link. Bei Überschriften bestimmt man mit HTML auch die Hierarchiestufe: also ob es sich zum Beispiel um eine (wichtige) Kapitel- oder eine (untergeordnete) Zwischenüberschrift handelt.
  • HTML legt nur die Bedeutung des Textelements fest – nicht sein Aussehen. (Dafür gibt es Gestaltungssprachen wie CSS.)

Nur wenn alle Textelemente sauber mit HTML ausgezeichnet sind,

  • kann zum Beispiel ein Screenreader alle Kapitelüberschriften als Liste ausgeben, die Beschreibungen von Bildern (Alternativtexte) vorlesen und Links erkennen.
  • können Menschen mit Behinderung ihre persönlichen Assistenzmittel uneingeschränkt nutzen – und wie alle anderen auch im Internet surfen.
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Eine barrierefreie Website soll allen Menschen nutzen. Die wichtigsten Infos werden deshalb zusammengefasst in Leichter Sprache und – wie hier – in Gebärdensprache angeboten.

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Blinde Menschen können sich Web-Texte in Tastschrift auf ihre Braillezeile ausgeben lassen. Voraussetzung: Die Website ist barrierefrei gestaltet!

Barrierefreie Websites: Tipps für Auftraggeber

Wenn eine neue Website entsteht, wirken viele Menschen zusammen. Wichtig ist: Alle müssen die Regeln des barrierefreien Webdesigns kennen und umsetzen: im Projekt-Management, in der Konzeption, der grafischen Gestaltung, der Programmierung, der Redaktion und bei der Einpflege der Inhalte. Es gibt inzwischen Dienstleister, die das gesamte barrierefreie Webdesign oder einzelne Leistungen anbieten.

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Von der Informationsarchitektin bis zum Webdesigner, vom Texter bis zur Content-Managerin: Damit die Entwicklung einer Website ohne Barrieren gelingt, müssen alle Beteiligten die Regeln der Barrierefreiheit kennen und konsequent anwenden.

Kostenfaktor Barrierefreiheit

Wird eine Website von Anfang an barrierefrei geplant und umgesetzt, sind die Kosten kaum höher. Zusatzkosten entstehen unter anderem für die Übersetzung von Texten in Leichte Sprache, die Produktion von Gebärdensprachvideos und die Erstellung barrierefreier PDFs und/oder Multimedia-Angebote. Ganz wichtig ist die Schulung aller Prozessbeteiligten, von den Projektverantwortlichen bis zum Redaktionsteam. Sie müssen ein Bewusstsein für Barrierefreiheit entwickeln und sich mit den Vorgaben vertraut machen.

Web-Projekte ausschreiben

Sie schreiben Ihr Web-Projekt aus? Tipp: Fordern Sie von den Dienstleistern Nachweise ihrer umfassenden Erfahrung mit barrierefreiem Webdesign. Legen Sie eindeutige Erfolgskriterien fest, zum Beispiel die Bewertung der Website als BITV-konform im BITV-Test.

Agenturen und Dienstleister finden

  • Die Website BITV Test listet Agenturen auf, die bereits Websites BITV-konform umgesetzt haben.
  • Die Beratungsstelle Barrierefreiheit gibt Tipps, wie Sie geeignete Anbieter finden können.

Handlungsleitfaden für öffentliche Stellen

Mitarbeitenden des öffentlichen Dienstes in Bayern, die mit der Erstellung, Aktualisierung und Prüfung von öffentlichen Internetauftritten befasst sind, zeigt ein Handlungsleitfaden für öffentliche Stellen den Weg zu einer barrierefreien Website. Dort ist auch eine Mustererklärung zur Barrierefreiheit zu finden.

Mehr erfahren: Linktipps

Sie möchten mehr über Barrierefreiheit im Web erfahren? Sie suchen als Auftraggeber, Projekt- oder IT-Verantwortlicher konkrete Infos? Sie arbeiten in einer Agentur und möchten sich ins barrierefreie Webdesign einarbeiten? Hier finden Sie Links zu Info-Portalen, Websites zu Einzelthemen und Video-Tutorials. Tipp: Persönliche, kostenlose Erstberatung bietet Ihnen die Beratungsstelle Barrierefreiheit.

Allgemeine Einführung und Vertiefung

  • BIK für Alle klärt über barrierefreies Internet auf und unterstützt Akteure bei der Umsetzung. Die Website bietet u. a. Infos und Leitfäden für Website-Anbieter und deren Agenturen. 
  • Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit hat Praxishilfen für die barrierefreie Informationstechnik entwickelt, von der Redaktion über Apps und PDFs bis zu Online-Videos.
  • Das Portal Einfach für Alle der Aktion Mensch informiert und unterstützt rund ums barrierefreie Internet. Das Angebot reicht von einer Einführung in die Barrierefreiheit bis zu vertiefenden Infos zu WCAG und BITV und vom Artikel bis zu Checkliste.
  • Die Broschüre Inklusion im World Wide Web führt umfassend und aus Sicht von Nutzerinnen und Nutzern ins barrierefreie Webdesign ein. Entstanden ist die Broschüre im Rahmen des Projekts „Barrierefreiheit im Internet – Inklusion an Hochschulen“ am Bayerischen Wissenschaftsministerium und in einem Team aus Menschen mit und ohne Behinderung.

IT und Programmierung

  • Mitarbeitenden des öffentlichen Dienstes in Bayern, die mit der Erstellung, Aktualisierung und Prüfung von öffentlichen Internetauftritten befasst sind, zeigt ein Handlungsleitfaden für öffentliche Stellen den Weg zu einer barrierefreien Website.
  • Im Blog der Beratungsstelle Barrierefreiheit finden Sie Informationen, Erklärungen und Berichte zu aktuellen Themen rund um die digitale Barrierefreiheit. Unter anderem zur barrierefreien Semantik (unter „Semantik“ versteht man die Verwendung von HTML-Tags, um die Bedeutung des Inhalts auf einer Webseite zu beschreiben).
  • Eine Einführung in die WCAG 2.1 bietet eine Serie von Video-Präsentationen von Prof. Dr. Gottfried Zimmermann von der Hochschule der Medien, Stuttgart:

Design, Typografie und Redaktion

  • German UPA ist der Berufsverband für alle, die sich beruflich mit Benutzerfreundlichkeit (Usability) beschäftigen. Der Arbeitskreis Barrierefreiheit bietet die umfangreiche und grundlegende Fachschrift „Barrierefreiheit - Universelles Design“, eine Checkliste und Konferenzbeiträge zum Download an.
  • Einen Leitfaden für die Online-Redaktion hat „BIK für Alle“ zusammengestellt. Die Themen reichen vom Text bis zum Video.
  • Die Website leserlich.info stellt anschaulich die Grundlagen von barrierefreien Web-Angeboten für sehbehinderte Menschen dar. Sie entstand im Rahmen des Projekts „Inklusives Design“ des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands.
  • Der Blog der Beratungsstelle Barrierefreiheit informiert zu aktuellen Themen der digitalen Barrierefreiheit, wie zum Beispiel über Alternativtexte oder barrierefreie Farbkontraste.
  • Digitale Barrierefreiheit von Anfang an: Unter diesem Motto stellt Prof. Dr. Gottfried Zimmermann von der Hochschule der Medien, Stuttgart, in einer Serie von Video-Präsentationen wichtige Aspekte von „Titel“ bis „Farben“ vor.

BIK für Alle bietet Infos zum BITV- und WCAG-Test.

Gute Beispiele: Hier finden Sie eine Liste mit BITV-konformen Websites.

Hier können Sie den BITV- und den WCAG-Test durchführen lassen: BITV-Prüfstellen in Deutschland.

Sie sind nach bayerischem Recht zur Barrierefreiheit verpflichtet?

Eine Übersicht über gesetzliche Grundlagen finden Sie auf der Website der Beratungsstelle Barrierefreiheit

Für Sie gilt Bundesrecht?

Dann finden Sie bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit Infos über die EU-Webseiten-Richtlinie 2016/2102.

Direktlinks zu Richtlinien und Verordnungen

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