Andi Frank

Barrierefreie Arbeitsplätze

Alle Menschen haben ein Recht auf Arbeit. Jeder Mensch, der sein Wissen und Können einbringen kann, bereichert den Arbeitsmarkt. Barrierefreie Arbeitsplätze erleichtern Menschen mit Behinderung die Teilhabe am Erwerbsleben – und bayerischen Betrieben die Gewinnung von Fachkräften. 

Karriere ohne Barrieren

Wer selbstständig arbeitet oder angestellt ist, kann eigenes Geld verdienen und das Leben selbstbestimmt gestalten. Das gilt für Menschen mit und ohne Behinderung. Der eigene Job macht selbstbewusst, fordert heraus, schafft Erfolgserlebnisse und fördert die positive Lebenseinstellung. Auch die soziale Anerkennung eines Menschen ist eng mit der Teilhabe am Erwerbsleben und der beruflichen Karriere verbunden. 

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Behinderung haben per Gesetz besondere Rechte, etwa bei Bewerbung und Kündigung. Sie sollen wegen besonderer Bedürfnisse nicht am Arbeitsmarkt benachteiligt werden. Unternehmen, die im Jahresmittel monatlich 20 Arbeitsplätze anbieten, sind zudem verpflichtet, Menschen mit Schwerbehinderung anzustellen. Die Pflichtquote beträgt fünf Prozent, das heißt: Ein Familienbetrieb mit 41 Arbeitsplätzen muss zwei Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen. Unternehmen, die barrierefreie Arbeitsplätze einrichten, können dieser Verpflichtung einfacher nachkommen. 

Alles Rollstuhl, oder was? 

Nicht jede Behinderung ist auf den ersten Blick sichtbar. Auch Menschen mit Sinnesbeeinträchtigung, einer psychischen Erkrankung, Asthma, Diabetes, Rheuma Herzkrankheiten oder einer Krebsdiagnose müssen auf dem ersten Arbeitsmarkt die gleichen Chancen haben wie alle anderen.

Die Schwere einer Behinderung wird mit dem sogenannten Grad der Behinderung (GdB) angegeben. Er bestimmt, welche besonderen Rechte Menschen mit Behinderung in Anspruch nehmen können. Ein GdB von 50 oder mehr entspricht einer Schwerbehinderung.

Zentrale Anlaufstelle für alle Fragen zur Schwerbehinderung im Berufsleben ist für Beschäftigte, Arbeitgebende und betriebliche Inklusionsteams das Inklusionsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).

Speziell für bayerische Arbeitgebende stehen die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) zur Verfügung. Die EAA bieten ein umfangreiches Informations- und Beratungsangebot und unterstützen bei allen Fragen rund um Einstellung, Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung sowie insbesondere bei der Antragstellung auf Förderungen.

Ein inklusiver Arbeitsmarkt stärkt Wirtschaft und Gesellschaft

Durch den Abbau von Barrieren kann eine inklusive Arbeitswelt entstehen, die die Gesellschaft im Ganzen voranbringt. Damit dies gelingt, braucht es Arbeitsorte, die alle Menschen mit oder ohne Behinderung nutzen können. Ebenso wichtig sind Akzeptanz, Fairness und Hilfsbereitschaft im gemeinsam Arbeitsalltag. Jede und jeder Beschäftigte muss so unterstützt werden, dass sie oder er die täglichen Aufgaben erfolgreich umsetzen kann. Und: Inklusive Teams sind besonders innovativ und zahlen sich auch für die Arbeitgebenden aus. Das belegen verschiedene Studien und Umfragen. Eine inklusive Arbeitswelt stellt einen Gewinn für alle dar. 

Die berufliche Inklusion ist zudem eine gesellschafts- und wirtschaftspolitische Notwendigkeit. In vielen Branchen fehlen Arbeitskräfte, Betriebe müssen oft lange nach geeigneten Mitarbeitenden suchen. Gleichzeitig leben in Bayern viele Menschen mit Behinderung, die ihre Stärken einbringen wollen. Die Mehrheit von ihnen ist gut qualifiziert und hat einen Berufs- oder Hochschulabschluss. 

Eine Behinderung kann außerdem in jeder Lebensphase eintreten. Bei jungen Beschäftigten ebenso wie bei Kolleginnen und Kollegen, die schon seit Jahrzehnten dabei sind. Je größer und älter eine Belegschaft im Durschnitt ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass Mitarbeitende eine Behinderung erwerben. Unternehmen, die qualifizierte Arbeitnehmende langfristig halten und auf die zunehmend älter werdende Gesellschaft reagieren wollen, müssen das bei der Gestaltung ihrer Arbeitsplätze berücksichtigen. 

Inklusion ist eine Win-win-win-Beziehung. Der Arbeitgeber bekommt hoch motivierte Leute und viel Unterstützung. Der Beschäftigte wird gebraucht, ist zufrieden, fitter, hat Freude am Leben. Und für Ämter und Gesellschaft gibt es einen arbeitslosen Menschen weniger auf der Liste.

Hans-Joachim Meinert hat einen Grad der Behinderung von 80 und leitet ein Unternehmen.

Maßnahmen für eine Arbeitswelt ohne Barrieren

Viele Fragen entscheiden über den (Wieder-)Einstieg von Menschen mit Behinderung ins Arbeitsleben und sichern bestehende Arbeitsverhältnisse. Lässt sich eine Arbeitsassistenz finanzieren, die für gehörlose Beschäftigte dolmetscht? Sind Bildschirmlesegeräte vorhanden? Sind im Betrieb eine rollstuhlgerechte Toilette und ein Aufzug vorhanden? Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es für Mitarbeitende, die nach einem Unfall oder einer Krankheit ihre ursprüngliche Tätigkeit nicht mehr ausüben können? 

Je nach Branche eröffnet auch die Arbeit von zuhause aus Chancen, um Menschen mit Behinderung zu beschäftigen. Stellt das Unternehmen die richtigen Weichen, zum Beispiel durch flexiblere Arbeitszeiten oder einen Laptop, kann die vertraute Umgebung zur produktiven Arbeitsumgebung werden. Der Weg zum Betrieb entfällt, Medikamente können problemlos regelmäßig eingenommen werden und Termine, wie etwa Arztbesuche, lassen sich einfacher im Arbeitsalltag einrichten. 

Arbeitswelt inklusiv: Beratung und finanzielle Förderung

In Bayern werden Menschen mit Schwerbehinderung zu ihren Rechten beraten und bei Bedarf finanziell unterstützt, damit sie arbeiten können. Die Maßnahmen kommen allen zugute: etwa Jugendlichen aus Förderschulen, die in den ersten Arbeitsmarkt eintreten möchten, langjährigen Angestellten, die eine Schwerbehinderung erworben haben, Jobsuchenden mit chronischer Erkrankung und Menschen mit Behinderung, die selbstständig sind oder eine eigene Existenz gründen möchten.

Auch Unternehmen in Bayern können Fördermittel sowie Beratung in Anspruch nehmen, um Barrierefreiheit und Inklusion zu ermöglichen. Alle Fragen werden umfassend beantwortet. Wie lässt sich beispielsweise eine inklusive Ausbildung ermöglichen? Wer berät Firmen zu baulichen und technischen Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit am Arbeitsplatz? Wie kann ein Handwerksbetrieb langjährige Beschäftigte unterstützen, die eine Behinderung erworben haben? Welche Zuschüsse gibt es dafür?

Die Website „Arbeitswelt inklusiv“ des Bayerischen Sozialministeriums bündelt alle Informationen für Arbeitgebende und Arbeitnehmende, verweist auf die richtigen Kontakte und zeigt anhand vieler Erfolgsgeschichten, wie inklusives Arbeiten in Bayern in der Praxis funktioniert. 

In unserem Hotel ist Barrierefreiheit ein doppeltes Plus: Für Beschäftigungssuchende mit Handicap schaffen wir sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze – und Erholungssuchenden mit Handicap ermöglichen wir einen entspannten, selbstständigen Urlaub.

Kathrin Geiger ist Geschäftsführerin des Allgäu ART Hotels, das sich auf Gäste im Rollstuhl spezialisiert hat.

Anlaufstellen für Arbeitgebende und Beschäftigte

Im Internet, in Broschüren und in den Agenturen und Berufsinformationszentren (BiZ) bayernweit informiert und berät die Arbeitsagentur

  • junge Menschen mit (drohender) Behinderung frühzeitig, vorausschauend und praxisgerecht zu allen Themen und Fragen der Ausbildungs-, Berufs- und Studienwahl sowie bei Bedarf der Berufsvorbereitung,
  • bereits berufstätige Menschen, die von einer Behinderung betroffen sind und ihren bisherigen Beruf möglicherweise nicht mehr ausüben können, zur beruflichen Um- und Neuorientierung (und der eventuell nötigen Weiterbildung),
  • Unternehmen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung oder ältere Menschen beschäftigen (wollen),
  • Menschen mit Behinderung und Arbeitgebende über finanzielle Leistungen (z. B. Beihilfen, Übergangs- und Ausbildungsgeld) und Fördermöglichkeiten (z. B. Eingliederungszuschuss, Förderung von Arbeitsverhältnissen).

Hier finden Sie Informationen der Agentur für Arbeit: 

Das ZBFS ist die Landesbehörde für soziale Leistungen in Bayern. Menschen mit Behinderung und Arbeitgebende finden beim ZBFS – im Internet und in Broschüren – umfassende Informationen

  • zu Fragen rund um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung,
  • zur Beratung und langfristigen Begleitung von Unternehmen und Beschäftigten mit Behinderung (über das Inklusionsamt),
  • zu Schulungen für Arbeitgebende, Betriebs- und Personalräte, Schwerbehinderten-Vertretungen.

Das ZBFS-Inklusionsamt informiert zudem in einem Newsletter regelmäßig über Neuigkeiten aus dem Bereich Arbeitswelt und Behinderung.

Das ZBFS-Inklusionsamt berät Arbeitgebende mit dem Ziel, Arbeitsplätze von Menschen mit Schwerbehinderung zu erhalten oder neue Arbeits- bzw. Ausbildungsplätze zu schaffen.

Der Integrationsfachdienst wird im Auftrag des Inklusionsamtes und der Reha-Träger tätig. Dabei leistet er unter anderem niedrigschwellige Beratung für Menschen mit Behinderung und potenzielle Arbeitgebende. Bei Bedarf begleiten die Integrationsfachdienste Beschäftigte mit Behinderung während der Einarbeitung oder in schwierigen Phasen.

Der Technische Beratungsdienst steht Arbeitgebenden, Menschen mit Schwerbehinderung und dem betrieblichen Integrationsteam in technischen und organisatorischen Fragen der Arbeitsplatzgestaltung zur Seite:

  • Neueinrichtung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Schwerbehinderung
  • behinderungsgerechte Umgestaltung von Arbeitsplätzen
  • Beschaffung von technischen Arbeitshilfen
  • Einrichtung und Ausstattung von Integrationsprojekten
  • Schaffung, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung von Werk- und Wohnstätten für Menschen mit Behinderung

REHADAT ist ein zentrales Informationsangebot zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung, gefördert vom Bundessozialministerium. Die Websites von REHADAT informieren Jugendliche, Eltern, Lehrkräfte und Arbeitgebende über die berufliche Bildung und das Arbeitsleben von Menschen mit Behinderung. Speziell zum Thema Barrierefreiheit bietet der Bereich „Gute Praxis“ anschauliche Beispiele. Die Hilfsmittel-Datenbank gibt eine Übersicht über nützliche Hilfen für alle Lebensbereiche, darunter auch technische Arbeitshilfen für Arbeitsplatz und Ausbildung.

Der bayerische Inklusionspreis „JobErfolg“ zeichnet beispielgebendes Engagement bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung aus. Seit 2005 wird der Preis jährlich an Unternehmen verliehen.

Barrierefreiheit kann – je nach Form der Behinderung – bei der Inklusion in der Arbeitswelt eine wichtige Rolle spielen.

MyHandicap ist eine gemeinnützige Stiftung. Sie versteht sich als Dienstleister zu allen Aspekten eines Lebens mit Behinderung. Die Website der Stiftung MyHandicap „EnableMe“ bietet Menschen mit Behinderung Infos, Austausch und Beratung – unter anderem zur Barrierefreiheit in verschiedenen Lebensbereichen, etwa zum Thema Ausbildung mit Behinderung.

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