Fünf Grundregeln für die Planung

Die gesamte Bevölkerung profitiert von einer möglichst barrierefreien Umgebung. Alle Menschen sollen einen Ort oder ein Angebot eigenständig wahrnehmen, erkennen, erreichen, verstehen und bedienen können. Fünf Grundprinzipien liegen den meisten barrierefreien Angeboten zugrunde.

Fit für die Gesellschaft der Zukunft

Barrierefreie Angebote wollen systematisch geplant, hochwertig und sicher sein. Sie erfüllen in erster Linie die Anforderungen von Menschen mit Behinderung. Allerdings profitiert die Gesamtheit der Bevölkerung von einer möglichst barrierefreien Umgebung. Denn alle Menschen sollen einen Ort oder ein Angebot eigenständig wahrnehmen, erkennen, erreichen, verstehen und bedienen können. Der Abbau von Barrieren geht deshalb weit über bauliche Maßnahmen hinaus. Er betrifft alle Lebensbereiche.

Eine systematische Planung von barrierefreien Angeboten erfordert Sorgfalt und vorausschauendes Planen, basierend auf der individuellen Ausgangslage. Gleichwohl gibt es fünf wichtige Grundregeln für die Planung: 

  • Ergonomische Gestaltung: Türgriffe, Armaturen, Tasten, Schalter oder Regler sind für alle gut zu erreichen, zu greifen und zu bedienen. Auch für Menschen, die im Rollstuhl sitzen, einen Rollator benutzen, motorisch behindert oder kleiner als der Durchschnitt sind – oder wenig Kraft haben.
  • Fuß-und-Roll-Prinzip: Wege und Orte können zu Fuß wie auch mit dem Rollstuhl oder Rollator problemlos genutzt werden.
  • Zwei-Sinne-Prinzip: Informationen und Orientierungshilfen müssen auf mindestens zwei der Sinne Hören, Sehen und Tasten ausgerichtet sein. So haben sehbehinderte und hörgeschädigte Menschen ohne fremde Hilfe Zugang zu allen wichtigen Infos.
  • Kontraste: Der öffentlich zugängliche Raum ist kontrastreich für Auge, Ohr und Tastsinn gestaltet. So können sich seh- und hörbehinderte Menschen ohne fremde Hilfe gut orientieren.
  • Leichte Sprache: Auch Menschen mit Lernschwierigkeiten benötigen Zugang zu wichtigen Infos und Orientierungshilfen. Dabei helfen einfach zu begreifende Texte und gut verständliche Bilder und Piktogramme.

Diese Punkte basieren auf Empfehlungen der „10 Gebote der Barrierefreiheit“ der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR).

Beratungsstelle Barrierefreiheit

Wie lassen sich Barrieren im öffentlichen Raum wirksam abbauen? Was macht eine barrierefreie Website aus? Warum ist Leichte Sprache wichtig? Wie gestalte ich meine Wohnung rollstuhlgerecht?

Individuelle Antworten, Hintergrundinfos und Orientierung bietet die Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer an 18 Standorten in ganz Bayern. Das Angebot wird vom Bayerischen Sozialministerium gefördert.

  • kostenlose Erstberatung
  • für Privatpersonen, Fachleute, Unternehmen und Kommunen
  • telefonisch, schriftlich, online und persönlich
  • neutral und unabhängig

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