Die Agentur für Arbeit kann Menschen mit einem geringeren Grad der Behinderung (mindestens 30 bis unter 50) Menschen mit Schwerbehinderung gleichstellen. Dann können z. B. Lohnkostenzuschüsse, Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung und eine Betreuung durch Fachdienste gewährt werden. Voraussetzung: Die betroffenen Menschen könnten ohne die Gleichstellung keinen geeigneten Arbeitsplatz bekommen oder behalten.