Das BEM unterstützt Menschen nach längerer Arbeitsunfähigkeit (z. B. wegen einer schweren Krankheit oder einem Unfall) bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz. Das BEM hat drei Ziele: Es soll eine mögliche Arbeitsunfähigkeit verhindern, eine bereits bestehende Arbeitsunfähigkeit überwinden und dazu beitragen, die Arbeitsplätze von Menschen mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen zu erhalten.
Waren Beschäftigte in den vergangenen zwölf Monaten länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, ist der Arbeitgeber per Gesetz zum BEM verpflichtet. Für die Betroffenen ist das BEM freiwillig.
Im Rahmen eines BEM-Gesprächs wird beispielsweise geprüft, ob
- eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes notwendig ist, etwa nach einem Bandscheibenvorfall.
- Arbeitsabläufe und -aufgaben verändert werden können, um Stressbelastung zu mindern, etwa nach einem Herzinfakt, Burn-out oder einer Krebserkrankung.
- eine reduzierte Stundenzahl den Wiedereinstieg erleichtern könnte.
- ein stationärer Aufenthalt in einer Reha-Klinik die Beschwerden langfristig verbessern und die Leistungsfähigkeit wiederherstellen kann.
Als BEM-Maßnahme nach chronischen körperlichen Erkrankungen (z. B. Krebs) oder chronischen psychischen Erkrankungen (z. B. Burn-out) ist fast immer eine stufenweise Wiedereingliederung wichtig. Sie wird auch „Hamburger Modell“ genannt. Je nach medizinischer und/oder psychologischer Einschätzung erstellt der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin einen Stufenplan für die langsame Rückkehr ins Berufsleben. Dabei werden Arbeitszeiten oder Arbeitsbelastungen zuerst reduziert und dann über einen festgelegten Zeitraum hinweg Schritt für Schritt gesteigert.