Anja Prestel

Barrierefreiheit in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderung

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen kümmern sich um Menschen, die zeitweise oder dauerhaft Unterstützung benötigen. In betreuten Wohnformen können Menschen mit Behinderung selbstbestimmt leben. Dem Freistaat Bayern ist es ein großes Anliegen, dass diese Einrichtungen barrierefrei gestaltet sind.

Barrierefreie Krankenhäuser

Krankenhäuser sichern die medizinische Versorgung in Bayern zu jeder Tages- und Nachtzeit. In einem Krankenhaus werden Menschen mit körperlichen oder psychischen Beschwerden behandelt. Für die Behandlung ist in der Regel ein Aufenthalt von mehreren Tagen oder Wochen notwendig. Es werden aber auch Untersuchungen durchgeführt, die das Angebot der ambulanten Arztpraxen ergänzen. Krankenhäuser haben außerdem die Aufgabe, werdende Mütter und Neugeborene zu versorgen. 

Die Barrierefreiheit ist eine notwendige Voraussetzung, damit jeder Mensch das Angebot der Kliniken im Freistaat nutzen kann. Egal wie alt, ob geschwächt oder schwer verletzt, ob mit oder ohne Behinderung. Gesetze regeln die baulichen Anforderungen und stellen die Barrierefreiheit in Kliniken sicher. Bei Um- und Neubauten von Krankenhäusern wird besonders auf Barrierefreiheit geachtet. Dabei werden Maßnahmen wie zum Beispiel der Einbau von behindertengerechten Toiletten, barrierefreien Eingangstüren oder Fahrstühlen gefördert.

Barrierefreiheit auf dem Prüfstand

Als erstes Bundesland hat Bayern seine Krankenhäuser zum Stand der Barrierefreiheit überprüfen lassen. Dazu wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention eine Untersuchung durch die Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden gefördert. Zwischen 2020 und 2022 befragte das Projektteam unter anderem alle Krankenhäuser, die im sogenannten bayerischen Krankenhausplan enthalten sind. 

Der Bericht zum Projekt „Barrierefreiheit an bayerischen Krankenhäusern – AccessBayKH“ stellt die gute Ausganglage in Bayerns Kliniken fest und zeigt weitere sinnvolle Maßnahmen auf.

Maßnahmen für umfassende Barrierefreiheit in Bayerns Krankenhäusern

Um eine bestmögliche Barrierefreiheit für Menschen mit und ohne Behinderung zu erreichen, lassen sich die gesetzlichen Mindestanforderungen ergänzen. Für Menschen im Rollstuhl beispielsweise sind Rampen, Fahrstühle und breite Türen nicht alles. Sie profitieren auch von der guten Anbindung einer Klinik, einer großzügig gestalteten Notaufnahme, hindernisarmen Fluren sowie Beschilderungen, die auch in sitzender Position gut lesbar sind. Letzteres erleichtert auch kleinwüchsigen Menschen die Orientierung. 

Für Menschen mit einer Seh- oder Hörbehinderung sollten sämtliche Informationen auf dem Klinikgelände auf Grundlage des Zwei-Sinne-Prinzips zur Verfügung stehen. Das heißt: Mindestens zwei der drei Sinne Hören, Sehen und Tasten müssen angesprochen werden. Erreicht wird das beispielsweise durch ein Wegeleitsystem, das sich mit einem Langstock oder den Füßen ertasten lässt, sowie akustische wie visuelle Informationen in Aufzügen. 

Darüber hinaus können Krankenhäuser Barrieren im Bereich Kommunikation abbauen. Broschüren und Formulare in Leichter Sprache, eine klar strukturierte Webseite und persönliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner erleichtern die Suche nach Informationen und die Kontaktaufnahme zu einer Klinik. Für Patientinnen und Patienten mit Behinderung sowie deren Angehörige, aber auch für demenzerkrankte oder ältere Menschen sollte ausreichend Zeit zur Verfügung stehen. Sie brauchen möglicherweise länger, um Vertrauen und Sicherheit zu gewinnen. Auch bringen sie besondere Voraussetzungen mit, auf die ein Krankenhaus Rücksicht nehmen sollte. Schulungen des Klinikpersonals, etwa im Umgang mit Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, helfen dabei, die Behandlung leichter, offener und positiver zu gestalten. 

Vorbildlich: die Frauenklinik des Uniklinikums Erlangen

In der Frauenklinik des Uniklinikums Erlangen werden alle Bereiche der modernen Frauenheilkunde abgedeckt, von der Kinder- und Jugendgynäkologie über die vorgeburtliche Diagnostik bis zur Geburtshilfe. Dabei wird Barrierefreiheit großgeschrieben: Die Klinik ermöglicht es Mädchen und Frauen mit und ohne Behinderung, sich unkompliziert gynäkologisch untersuchen zu lassen. Bereits der Zugang zum Gebäude ist problemlos möglich: Von den Behindertenparkplätzen gelangen Patientinnen im Rollstuhl durch den barrierefreien Eingangsbereich stufenlos direkt zum Fahrstuhl mit niedrig angebrachten Bedientasten. Der Aufzug bringt sie dann in die barrierefreien Klinikräume im dritten Stock. 

Die Ambulanz verfügt unter anderem über eine behindertengerechte Toilette und einen speziellen gynäkologischen Stuhl, der in der Höhe flexibel eingestellt werden kann. Auch die Beinstützen können bei Bedarf abgebaut werden. So wird nicht nur Patientinnen mit einer Behinderung, sondern auch Seniorinnen die Behandlung erleichtert. Alle Behandlungsräume der Klinik sind großzügig gestaltet und bieten daher viel Bewegungsfreiheit. Ein Drittel der Zimmer ist rollstuhlgerecht und mit großen Bädern ausgestattet, in denen zum Beispiel ein Toilettenstuhl Platz findet. 

Neben den baulichen Maßnahmen ist Zeit ein wichtiger Faktor in der barrierefreien Frauenklinik Erlangen. Im Erstgespräch, bei der Untersuchung und Behandlung wird auf jede Frau, ihr Alter, ihre Fragen und mögliche körperliche oder kognitive Einschränkungen Rücksicht genommen. Bei der Behandlung gibt es keinen Zeitdruck und alles wird genau erklärt. Dazu werden auch Bilder genutzt, die komplizierte Sachverhalte veranschaulichen. 

Barrierefreie Pflegeeinrichtungen und besondere Wohnformen für Menschen mit Behinderung

In Bayerns Pflegeeinrichtungen oder besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderung finden Menschen ein Zuhause, die aufgrund ihres Alters, einer schweren Erkrankung oder einer Behinderung eine pflegerische Versorgung oder Betreuung brauchen. Hier können sie sich in ihr Zimmer oder eine eigene Wohnung zurückziehen und werden gleichzeitig gepflegt oder bei der Alltagsgestaltung betreut. Dadurch sind die Bewohnerinnen und Bewohner in ein soziales Umfeld eingebunden und nicht auf sich allein gestellt. Handelt es sich um sogenannte offene Häuser oder Stationen, können sie auch am gesellschaftlichen Leben außerhalb der Einrichtung sowie am Berufsleben teilnehmen.

In Bayern gibt es viele verschiedene Einrichtungen für Menschen, die auf Pflege oder Betreuung angewiesen sind, zum Beispiel Altenheime, inklusive Wohngemeinschaften für Erwachsene oder Wohngruppen für Jugendliche mit Behinderung. Sie werden von Wohlfahrtsverbänden sowie kommunalen oder privaten Trägern betrieben. Häufig leben die pflegebedürftigen Bewohnerinnen und Bewohner dauerhaft in einer Einrichtung. Die Unterbringung in der sogenannten Kurzzeitpflege kann beispielsweise in Krisensituationen oder im Anschluss an die stationäre Behandlung in einem Krankenhaus sinnvoll sein.

Ohne Barrierefreiheit geht es nicht

Einrichtungen für Menschen mit besonderem Pflege- oder Betreuungsbedarf sind – ebenso wie Krankenhäuser – dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Barrierefreiheit umsetzen. So wird den Bewohnerinnen und Bewohnern ermöglicht, mobil zu bleiben und ihr Leben so weit wie möglich selbstbestimmt zu gestalten. Dazu müssen etwa die Zugänge zum Gebäude, die Gemeinschaftsflächen, Aufzüge und zumindest ein Teil der privaten Räume barrierefrei sein. 

Zu den gesetzlichen Vorgaben kommen Empfehlungen, mit denen sich die Lebensqualität von Bewohnerinnen und Bewohnern weiter verbessern lässt. Etwa durch breite Tageslicht-Flure, deren Beleuchtung sich am Abend automatisch einschaltet. Auch der Standort einer Einrichtung ist wichtig. Gerade offene Pflegeheime sollten gut in eine Nachbarschaft eingebunden sein. Für Neubauten eignen sich zum Beispiel gut integrierte Wohnanlagen in belebten Stadtvierteln. So können Bewohnerinnen und Bewohner mit Behinderung oder mobilitätseingeschränkte Menschen am sozialen Leben teilnehmen und die umliegenden Geschäfte, Sportanlagen oder Kulturangebote nutzen.

Ausgezeichnete Akteure

Gemeinsam mehr erreichen

Der Freistaat berät die Träger von Pflegeheimen und besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderung dazu, wie sie die vorgeschriebenen sowie ergänzenden Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit umsetzen können. In Altbauten oder stark besuchten Einrichtungen sind gerade die baulichen Maßnahmen oft eine Herausforderung. Die zuständigen Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht begleiten bei der Umsetzung. 

Damit Menschen, die in eine Pflegeeinrichtung ziehen, nicht ihr vertrautes Umfeld verlassen müssen, unterstützt Bayern mit der Förderrichtlinie Pflege im sozialen Nahraum – PflegesoNahFöR den Ausbau und die Verbesserung des Pflegeplatzangebots im Freistaat. Die Themen Demenz und Barrierefreiheit werden dabei besonders berücksichtigt. Neben ambulant betreuten Wohngemeinschaften und Begegnungsstätten werden über das Programm auch Einrichtungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie palliativen Pflege, Tages- und Nachtpflege, Wohnformen für volljährige Menschen mit Behinderung, Kurzzeitwohnplätze für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie Pflegeeinrichtungen mit und ohne Öffnung in den sozialen Nahraum gefördert.

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