Der Kabinettsausschuss
Zwölf Ministerien im Freistaat Bayern arbeiten gemeinsam im Kabinettsausschuss „Bayern barrierefrei“ daran, Barrieren in allen Lebensbereichen abzubauen.
Mit dem Programm „Bayern barrierefrei“ treibt Bayern den Abbau von Barrieren voran. Das Ziel: Bayern soll im gesamten öffentlichen Raum und im gesamten öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) barrierefrei werden. Diese Aufgabe geht der Freistaat in Zusammenarbeit mit starken Partnerinnen und Partnern an.
Der Name ist Programm: Mit „Bayern barrierefrei“ treibt Bayern den Abbau von Barrieren voran. Der Freistaat engagiert sich nicht nur finanziell, um diese Herausforderung zu bewältigen, er setzt sich auch dafür ein, dass Barrierefreiheit als gemeinschaftliche Aufgabe wahrgenommen und umgesetzt wird. Ziel ist, dass Bayern überall im öffentlichen Raum und im gesamten öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) barrierefrei wird. Da, wo der Freistaat Bayern selbst Verantwortung trägt, baut er aktiv Barrieren ab. Um das ehrgeizige Ziel zu erreichen, müssen jedoch alle verantwortlichen Akteure in Wirtschaft und Gesellschaft den politischen Willen mittragen und sich engagieren – ein Bayern ohne Barrieren kann nur gemeinschaftlich und solidarisch gelingen.
In einem Bayern ohne Barrieren können alle Menschen am Leben teilhaben. Dafür engagiert sich die Staatsregierung und hat mit dem Programm „Bayern barrierefrei“ bereits maßgebliche Fortschritte erzielt. Auch wenn noch nicht alle Hürden abgebaut sind, besteht Anlass zur Zuversicht: In allen Lebensbereichen wurden wesentliche Verbesserungen erreicht. Darüber hinaus werden technische Entwicklungen es ermöglichen, Barrieren künftig noch besser und leichter abzubauen. Entscheidend ist aber: Es hat ein gesellschaftlicher Bewusstseinswandel stattgefunden. Die Barrierefreiheit ist in der Mitte der Gesellschaft angekommen und wird als Vorteil für alle Menschen begriffen. Bedürfnisse von Menschen, die körperlich, seelisch oder geistig beeinträchtigt sind, werden zudem zunehmend selbstverständlicher berücksichtigt.
Zwölf Ministerien – ein Ziel! Alle Ministerien in Bayern treiben den Abbau von Barrieren gemeinsam voran. Im Kabinettsausschuss „Bayern barrierefrei“ arbeiten dafür die politischen Spitzen aller Ministerien zusammen. Der Ausschuss setzt politische Schwerpunkte, koordiniert das Programm „Bayern barrierefrei“ und sorgt dafür, dass die Barrierefreiheit bei allen Aktivitäten der Staatsregierung berücksichtigt wird. Der Bayerische Behindertenbeauftragte ist ständiges beratendes Mitglied in diesem Gremium.
Bei allen Aktivitäten ist die Politik auch auf starke Partnerinnen und Partner aus der Gesellschaft angewiesen. Entscheidend für den Erfolg des Programms „Bayern barrierefrei“ ist das nachhaltige Engagement aller Menschen im Freistaat. Herausragender Einsatz wird dabei mit dem Signet „Bayern barrierefrei“ gewürdigt. Das visuelle Zeichen mit hohem Wiedererkennungswert zeigt, wo Hürden im Alltag bereits abgebaut wurden – und inspiriert weitere Engagierte zu neuen Erfolgen. Damit diese auch sichtbar werden, unterstützt das Medienpaket „Bayern barrierefrei“ mit Informationen, Tipps und Material für die Öffentlichkeitsarbeit.
Ministerpräsident Dr. Markus Söder bekräftigt die Fortsetzung des Programms „Bayern barrierefrei“ über das Jahr 2023 hinaus als Daueraufgabe. In einem Videostatement vom Frühjahr 2024 bekennt er sich zu Barrierefreiheit und Inklusion.
Barrierefreiheit ermöglicht individuelle Freiheit für alle Menschen: Im Video erklärt Sozialministerin Ulrike Scharf, warum sie sich für den Abbau von Barrieren mit aller Kraft einsetzt.
Mobil zu sein, also sicher, rasch und ungehindert ans Ziel zu kommen, ist in unserem Alltag wichtig. Tag für Tag müssen wir pünktlich Kindertageseinrichtung oder Schule, Ausbildungs- oder Arbeitsplatz erreichen. Aber auch in anderen Lebensbereichen gilt: Mobilität ermöglicht Teilhabe! Wir wollen für alle Menschen in Bayern eine größtmögliche Teilhabe verwirklichen, für Menschen mit Behinderung genauso wie für ältere Bürgerinnen und Bürger sowie für Familien mit Kindern.
Zum öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gehören alle Fahrzeuge
Der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ist ein Teil des ÖPNV. Er umfasst alle Nahverkehrszüge einschließlich der S-Bahnen.
In den Jahren 2019 bis 2023 hat der Freistaat die Anschaffung von rund 3.220 emissionsarmen und barrierefreien Bussen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Bayern unterstützt.
Gefördert werden nur Vorhaben, die
Signale in Linienbussen müssen dem Zwei-Sinne-Prinzip entsprechen. Das bedeutet z. B.: Hörbare (akustische) Signale müssen auch sichtbar angezeigt, sichtbare (visuelle) auch hörbar gemacht werden. Dieses Prinzip stellt sicher, dass auch Menschen mit Seh- oder Hörbehinderung alle wichtigen Informationen erhalten. Es genügt also zum Beispiel nicht, dass der Busfahrer Informationen durchsagt. Die nächste Haltestelle muss angesagt und angezeigt werden.
In Nahverkehrszügen werden zunehmend barrierefreie Niederflurfahrzeuge eingesetzt. Deren Türen sind auf die Standardhöhen von Bahnsteigen abgestimmt. So können Fahrgäste leichter einsteigen, die mit Rollstuhl oder Rollator unterwegs sind bzw. einen Kinderwagen, Rollkoffer oder Einkaufs-Trolley dabei haben. Außerdem bieten die barrierefreien Fahrzeuge Rollstuhlplätze, Vorrangsitze (für Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität), Rollstuhl-WC, Taster in rollstuhlgerechter Höhe sowie für sehbehinderte Menschen akustische Signale und Tastlippen (ein Wulst an der Türaußenseite, der dabei hilft, den Türöffner zu finden).
„Emission“ bedeutet: Ausstoß. Hier ist der Ausstoß von Schadstoffen im Straßenverkehr gemeint. Emissionsarme Fahrzeuge stoßen weniger Kohlenmonoxid, Stickoxide und andere schädliche Stoffe aus.
Für den barrierefreien Ausbau der über 1.000 Bahnhöfe und Haltepunkte der Deutschen Bahn in Bayern ist der Bund zuständig. Trotzdem unterstützt der Freistaat die Deutsche Bahn freiwillig bei der barrierefreien Gestaltung ihrer Stationen in Bayern. Besonders wichtig sind barrierefreie Zugänge überall dort, wo viele ältere Leute bzw. Menschen mit Behinderung wohnen oder arbeiten.
Das Bahnnetz in Bayern ist auch in den vergangenen Jahren wieder ein Stück barrierefreier geworden. Durch den Aus- und Neubau von Stationen sind seit dem Jahr 2020 rund 70 weitere barrierefreie Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten entstanden. Mit Stand 31. Dezember 2023 waren in Bayern 517 von 1.065 Bahnhöfen und Haltepunkten komplett barrierefrei ausgebaut. Damit erreichen rund 81 Prozent der Fahrgäste die bayerischen Bahnhöfe barrierefrei, da viele hochfrequentierte Stationen bereits ausgebaut sind. Die Staatsregierung hat in den vergangenen Jahren zur Beschleunigung beigetragen, indem sie jedes Jahr freiwillig bis zu 50 Millionen Euro in den barrierefreien Ausbau investiert.
Die beiden großen freiwilligen Ausbauinitiativen des Freistaats, die sogenannten „Bayern-Pakete I und II“, befinden sich in der Umsetzung, der Großteil der davon profitierenden Stationen ist schon fertig ausgebaut. Für die darin enthaltenen 40 Projekte zur Verwirklichung der Barrierefreiheit wird der Freistaat insgesamt voraussichtlich zwischen 300 und 350 Millionen Euro in die Hand nehmen.
Der Freistaat wird sein freiwilliges Engagement in Zukunft sogar noch ausweiten, denn im Koalitionsvertrag ist für die aktuelle Legislaturperiode (bis 2028) vereinbart, insgesamt 100 weitere barrierefreie Stationen im bayerischen Bahnnetz zu schaffen.
Wenn Kinder mit und ohne Behinderung von Anfang an gemeinsam spielen, lernen, die Welt entdecken – dann wächst eine Generation heran, für die Vielfalt ganz selbstverständlich ist. Der Abbau von Barrieren ist also doppelt wichtig: für die Teilhabe der Kinder von heute und die Entwicklung der inklusiven Gesellschaft von morgen.
Für Barrierefreiheit in Kindertageseinrichtungen sind die Kommunen verantwortlich; für Barrierefreiheit in Schulen die jeweiligen Sachaufwandsträger. Der Freistaat Bayern fördert den Abbau von Barrieren im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs und bei privaten Schulen auf der Grundlage des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes.
Um auch kleinere Maßnahmen – z. B. den Einbau eines Treppenlifts – fördern zu können, hat die Bayerische Staatsregierung die Untergrenze für eine Förderung (die sogenannte Bagatellgrenze) von 100.000 auf 25.000 Euro gesenkt.
Barrierefreiheit ist eine Grundlage für Inklusion in Kitas und Schulen. Lesen Sie hier unsere Reportage „Lena mittendrin“ aus der Landshuter Kita „Sonneninsel“.
Der Freistaat Bayern fördert nicht nur den Abbau von Barrieren, sondern steht gerade bei den eigenen Bauten in einer besonderen Vorbildfunktion. Wichtig ist dabei vor allem der barrierefreie Zugang bei den staatlichen Gebäuden, die öffentlich zugänglich sind.
Viele Bauten des Freistaats haben Publikumsverkehr – vom Justizzentrum bis zum Finanzamt, vom Museum bis zur Polizeiinspektion: Hier steht die Barrierefreiheit für die Bürgerinnen und Bürger besonders im Fokus.
Bei Neubauten wie auch bei Sanierungsmaßnahmen des Freistaats Bayern werden die Vorgaben des barrierefreien Bauens beachtet – und im Rahmen des Möglichen umgesetzt. Der Anteil der barrierefreien staatlichen Bauten steigt dadurch kontinuierlich. Grundlage sind entsprechende Gesetze und DIN-Normen – allen voran die DIN 18040 mit Planungsgrundlagen zum barrierefreien Bauen.
Nicht zuletzt ist Barrierefreiheit auch ein wichtiger Beitrag zum nachhaltigen Bauen und zur Baukultur.
Ein gelungenes Beispiel für einen barrierefreien Neubau ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) in Nürnberg. Wir nehmen Sie mit:
Von Computer bis Smartphone, von Website bis App: Die Informations- und Kommunikationstechnologie wird in unserer Gesellschaft immer bedeutsamer. Diese Entwicklung wirkt sich in sämtlichen Arbeits- und Lebensbereichen aus.
Auch in der staatlichen Verwaltung spielen IT-Verfahren eine zunehmend größere Rolle. Barrierefreie Angebote sind hier besonders wichtig, denn sie eröffnen neue Möglichkeiten der Teilhabe.
Mitarbeitenden des öffentlichen Dienstes in Bayern, die mit der Erstellung, Aktualisierung und Prüfung von öffentlichen Internetauftritten befasst sind, zeigt ein Handlungsleitfaden für öffentliche Stellen den Weg zu einer barrierefreien Website. Dort ist auch eine Mustererklärung zur Barrierefreiheit zu finden.
Digitale Barrierefreiheit bringt alle weiter: Menschen mit und ohne Behinderung, die digitale Angebote verwenden – und die Anbieter, die ihre Reichweite vergrößern und mehr zufriedene Nutzerinnen und Nutzer gewinnen können. Infos, Impulse, Tipps und Links finden Sie auf unserer Website.
Beschäftigte im staatlichen Bereich sollen qualifizierte Fortbildungsangebote rund um die Barrierefreiheit erhalten. Das Ziel: das vorhandene Bewusstsein weiter zu schärfen und das Wissen zur Barrierefreiheit zu vertiefen.
Gemeinsam mit der Julius-Maximilians-Universität Würzburg wurde ein Leitfaden für Fortbildungen zur Barrierefreiheit entwickelt.
Er gibt Fortbildungsverantwortlichen praktische Tipps und Hilfen an die Hand, informiert fundiert über die verschiedenen Aspekte der Barrierefreiheit und enthält insbesondere Empfehlungen für relevante und bewährte Fortbildungsinhalte sowie eine Checkliste zur barrierefreien Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen.
Hier können Sie den Leitfaden als PDF herunterladen bzw. kostenlos bestellen:
Die Menschen in Bayern erreichen ein immer höheres Lebensalter – und es gibt immer mehr ältere Menschen. Auch wegen dieser demografischen Entwicklung wird Barrierefreiheit noch größere Bedeutung gewinnen.
Ein Beispiel: Träger von Einrichtungen für Menschen mit Pflegebedarf und Behinderung müssen u. U. bei Baumaßnahmen auch die Bestimmung zur Barrierefreiheit einhalten (vorausgesetzt sie unterliegen dem Pflege- und Wohnqualitätsgesetz). Die örtlichen Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) beraten, begleiten und kontrollieren Einrichtungen im Sinne des Gesetzes engmaschig.
Die Bayerische Staatsregierung setzt sich für barrierefreie vollstationäre Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Krankenhäuser und Arztpraxen ein. Die bauliche Barrierefreiheit in vollstationären Pflege- und Behinderteneinrichtungen ist bereits weitestgehend umgesetzt. Auch der Anteil barrierefrei zugänglicher Arztpraxen wird beständig erhöht. Dazu steht die Staatsregierung im engen Dialog mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung bieten auf ihrer Informationsplattform eine bundesweite Suche nach barrierefreien Arzt- und Psychotherapiepraxen an. Über „Erweiterte Suche“ finden Sie dort Angaben zur Barrierefreiheit. Diese Informationen beruhen auf Selbstauskünften der jeweiligen Ärztinnen und Ärzte, Therapeutinnen und Therapeuten.
Die Botschaften der Staatsregierung und die Inhalte ihrer politischen Arbeit sollen alle Menschen erreichen und niemanden ausschließen. Dies gelingt nur durch barrierefreie Kommunikation: Sie ermöglicht umfassende Teilhabe und ist für den gesellschaftlichen Zusammenhalt wesentlich. Wenn Bürgerinnen und Bürger staatliche Botschaften nicht verstehen, können sie auch die Maßnahmen der Politik nicht verstehen und mittragen. Die barrierefreie Kommunikation stabilisiert daher die Demokratie und hat für die Staatsregierung höchste Dringlichkeit.
Der Kabinettsausschuss „Bayern barrierefrei“ hat die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur barrierefreien Kommunikation der Staatsregierung beschlossen, die sich insbesondere zum Ziel macht, die Ministerien beim Ausbau und der Verbesserung ihrer Angebote in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache zu unterstützen. Die Arbeitsgruppe hat mit dem Abschluss der Rahmenverträge zur Gebärdensprache und zur Leichten Sprache bereits wesentliche Meilensteine erreicht, um das barrierefreie Kommunikationsangebot der Staatsregierung deutlich auszuweiten.
Alle bestehenden Angebote der Staatsregierung in Gebärdensprache und Leichter Sprache sind auf der Internet-Plattform „einfach finden“ unter einer Webadresse leicht auffindbar und zugänglich. Die Plattform „einfach finden“ verbessert die barrierefreie Kommunikation der Staatsregierung erheblich: Nicht nur die Inhalte sind barrierefrei, sondern auch der Zugang zu diesen Inhalten. Ein wertvoller Service für Bürgerinnen und Bürger, die auf die barrierefreien Angebote der Staatsregierung zugreifen wollen.
Barrierefreiheit ist schon seit Jahren ein wichtiges Thema für die Staatsbauverwaltung. Sowohl im staatlichen Straßenbau als auch im Hochbau leistet das Audit „Barrierefreies Bauen“ bei allen Baumaßnahmen einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung.
Beim Neubau und Ausbau von Bundesfernstraßen und Staatsstraßen wird die Barrierefreiheit bisher schon berücksichtigt. Kommunale Straßenbauprojekte werden nur gefördert, wenn sie die Belange von Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität berücksichtigen.
Das Bayerische Bauministerium fördert im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms den Neubau von barrierefreien Mietwohnungen mit zinsvergünstigten Darlehen und einem ergänzenden Zuschuss. Rollstuhlgerechte Wohnungen können erhöht gefördert werden. Für den Abbau von Barrieren in bestehenden Wohnungen bieten das Bayerische Wohnungsbauprogramm sowie das Bayerische Modernisierungsprogramm Fördermöglichkeiten.
Mit der Städtebauförderung unterstützt das Bayerische Bauministerium die barrierefreie Umgestaltung der Stadt- und Ortszentren und die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raums, falls sie Teil städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen nach dem Besonderen Städtebaurecht sind.
Über das Bestellportal der Bayerischen Staatsregierung können Sie eine kurz gefasste Planungshilfe für barrierefreien Wohnraum herunterladen oder kostenlos bestellen:
Für den öffentlichen Raum sind auch die Kommunen verantwortlich. Hier ist der Abbau von Barrieren besonders wichtig. Um die Aufgabe gemeinsam zu schultern, arbeiten die Bayerische Staatsregierung und die kommunalen Spitzenverbände Hand in Hand.
Darüber hinaus wurde vom Bayerischen Bauministerium basierend auf einem Modellvorhaben mit 16 Städten und Gemeinden aus ganz Bayern der Leitfaden „Die barrierefreie Gemeinde“ erstellt. Er zeigt auf, wie in Zusammenarbeit mit Bürgerinnen und Bürgern, Expertinnen und Experten sowie Verbänden ein gemeindlicher Aktionsplan zum Abbau von Barrieren im öffentlichen Raum erstellt werden kann, der das gesamte Gemeindegebiet im Blickfeld hat. So wird sichergestellt, dass alle später nach und nach umgesetzten Einzelprojekte sinnvoll ineinandergreifen und durchgehende, barrierefreie Wegeverbindungen bilden. Die spezifischen Herangehensweisen der 16 Städte und Gemeinden im Modellvorhaben wurden zusätzlich in einem Werkbericht dokumentiert.
Über das Bestellportal der Bayerischen Staatsregierung können Sie den Leitfaden und den Werkbericht herunterladen oder kostenlos bestellen:
Von der Bayerischen Architektenkammer bis zur Stiftung „Leben pur“: Barrierefreiheit hat in Bayern auch viele nichtstaatliche Akteure. Die Bayerische Staatsregierung unterstützt und fördert mehrere wegweisende Projekte.
Anlaufstelle für alle: Eine neutrale Erstberatung zu allen Fragen der Barrierefreiheit in sämtlichen Lebensbereichen leistet das Team der Beratungsstelle Barrierefreiheit an 18 Standorten bayernweit. Betrieben wird die Beratungsstelle von der Bayerischen Architektenkammer.
Bei Fragen zur digitalen Barrierefreiheit, zur Leichten Sprache sowie zur Unterstützten Kommunikation arbeitet die Beratungsstelle mit Fachleuten aus der Stiftung Pfennigparade und der CAB Caritas Augsburg Betriebsträger gGmbH zusammen.
Die Beratungsstelle Barrierefreiheit wird vom Bayerischen Sozialministerium gefördert. Die Erstberatung ist daher kostenfrei.
Für Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen ist die Suche nach einer öffentlichen Toilette schwierig – denn sie können gängige (Behinderten-)WCs oft nicht benutzen. Damit sie nicht deshalb zu Hause bleiben müssen, sondern am öffentlichen Leben teilnehmen können, setzt sich die Stiftung Leben pur bundesweit für „Toiletten für alle“ an allen öffentlichen Orten ein. Auch pflegebedürftige ältere Menschen profitieren von dem Angebot. Das Bayerische Sozialministerium unterstützt das Projekt „Toiletten für alle“.
Mit der deutschlandweit gültigen Kennzeichnung „Reisen für Alle“ erhalten Gäste detaillierte und von unabhängigen Sachverständigen geprüfte Informationen zur Barrierefreiheit von Angeboten. Die Kriterien für das Qualitätslabel wurden in Abstimmung mit Betroffenenverbänden entwickelt und sind bundesweit einheitlich. Unabhängige Sachverständige prüfen die Betriebe. „Reisen für Alle“ liefert einen genauen Bericht über die Gestaltung und die Ausstattung vor Ort.
Immer mehr Unternehmen, Ferienorte und -regionen stellen sich auf die Bedürfnisse von älteren Reisenden und Gästen mit Behinderung ein. Es geht nicht nur um Unterkünfte, sondern um alle Aspekte des Urlaubs: von der Ferienwohnung über die Touristeninformation bis hin zum Wanderweg und dem Museumsbesuch. Vom gestiegenen Komfort profitieren alle: Urlaubsgäste wie Einheimische. Deshalb lassen sich viele Tourismusbetriebe für „Reisen für Alle“ zertifizieren.
Gäste können sich vorab online über alle Gegebenheiten vor Ort informieren: im Web-Portal „Urlaub für Alle in Bayern“. Sowohl zusammengefasst als auch im Detail (Prüfberichte) und mit Fotos sind hier die barrierefreien Angebote und die Ausstattung beschrieben. Wichtig ist dabei nicht umfassende Barrierefreiheit. Vielmehr sollen sich Reisende schon bei der Planung vorab über die Verhältnisse vor Ort informieren und auf die Angaben der Betriebe verlassen können.
Die vom Bayerischen Tourismusministerium geförderte Bayern Tourismus Marketing GmbH (BayTM) berät und unterstützt Gastgeber und Tourismusanbieter bei der Zertifizierung für das Qualitätslabel „Reisen für Alle“ und dem Marketing.
Für Reisende: Lassen Sie sich für Ihren nächsten Urlaub inspirieren.
Für Anbieter: Barrierefreie Angebote gestalten ist gar nicht so schwierig.
Die Lebensqualität in den Dörfern zu steigern – das ist das Ziel der Dorferneuerung. Um dieses Ziel zu erreichen, werden gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern Maßnahmen geplant und durchgeführt. So werden Dorfplätze neu umgestaltet oder Gehwege neu angelegt, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern. Auch Grünanlagen werden neu geschaffen. Bei all diesen Maßnahmen im öffentlichen Raum wird großer Wert auf die Barrierefreiheit gelegt. Dies gilt auch für den Bau oder Umbau von Dorfgemeinschaftshäusern als Treffpunkt für die Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine. In der Dorferneuerung werden zudem Umbaumaßnahmen an privaten Anwesen über die Ämter für Ländliche Entwicklung finanziell unterstützt.
Nach dem Motto „Bürger gestalten ihre Heimat“ dient das Programm LEADER zur Förderung der von Bürgerinnen und Bürgern getragenen, selbstbestimmten Entwicklung ländlicher Gebiete. Alle 68 bayerischen Lokalen Aktionsgruppen haben sich in ihren Entwicklungsstrategien u. a. mit dem Thema Demografische Entwicklung beschäftigt und dazu Handlungsempfehlungen, Ziele und konkrete Maßnahmen abgeleitet. Viele LEADER-Projekte fördern – zumindest als Nebenziel – die Barrierefreiheit (derzeit fast ein Drittel der bewilligten Projekte). Dies gilt insbesondere für Vorhaben in den Themenfeldern demografischer Wandel, nachhaltiger Tourismus oder Kultur und kulturelles Erbe (z. B. Museen oder museumsähnliche Einrichtungen).
Barrierefreiheit geht uns alle an! Barrierefreiheit heißt: Alle sind selbstverständlich überall willkommen und mittendrin. Egal ob mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen. Egal ob mit Langstock oder Hörgerät. Oft genügen schon kleine Veränderungen.
Begleiten Sie in unserem Video vorbildliche Akteure aus ganz Bayern:
Die Broschüre „Gemeinsam für ein Bayern ohne Barrieren“ führt ins Thema Barrierefreiheit ein, informiert über das Programm „Bayern barrierefrei“ der Staatsregierung und präsentiert wegweisende Projekte verschiedener Akteure. Außerdem stellt die Broschüre die Beratungsstelle Barrierefreiheit vor – erste Adresse für alle, die Barrieren abbauen wollen – und das Signet „Bayern barrierefrei“, das gute Vorbilder auszeichnet.
Hier können Sie die Broschüre als PDF herunterladen bzw. kostenlos bestellen:
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