Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat 2006 das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-Behindertenrechtskonvention oder kurz: UN-BRK) sowie das dazugehörige Zusatzprotokoll angenommen. Die UN-BRK stellt klar, dass die Teilhabe von Menschen mit Behinderung an allen Bereichen des Lebens ein Menschenrecht ist. Zu den Kernpunkten der UN-BRK gehört die Barrierefreiheit.