Im Schwerbehindertenausweis geben Merkzeichen u. a. die Art der Behinderung oder einen besonderen Hilfebedarf an. „G“ steht beispielsweise für erhebliche Gehbehinderung, „Bl“ für Blindheit, „B“ dafür, dass ein Mensch mit Behinderung berechtigt ist, eine Begleitperson mitzunehmen. Die Merkzeichen belegen u. a. das Recht auf bestimmte Sozialleistungen.