Menschen mit Behinderung, die einen orangefarbenen Parkausweis besitzen, dürfen im eingeschränkten Halteverbot sowie an Parkscheinautomaten und Parkuhren ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung parken.
Wer einen (internationalen) hellblauen Parkausweis mit sich führt, darf darüber hinaus ausgewiesene Behindertenparkplätze nutzen.
Häufig besitzen Inhaber eines orangefarbenen Parkausweises auch einen dunkelblauen Parkausweis mit Vermerk „nur BY“, der zum Parken auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen berechtigt, aber eben nur in Bayern.
Parkausweise können bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragt werden. Bei Fragen zu den im Einzelfall notwendigen gesundheitlichen Voraussetzungen wendet sich dann die Kommune an das ZBFS.