Bei der Planung von barrierefreien Wohnhäusern werden die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung (Seh-/Hörbehinderung, motorische Einschränkungen, Nutzung von Gehhilfe oder Rollstuhl, Groß-/Kleinwüchsigkeit, kognitive Einschränkungen) sowie von älteren Menschen, Kindern und Familien berücksichtigt.
Barrierefreiheit beginnt nicht erst in den Wohnungen, sondern schon auf dem Weg dorthin: bei der Gestaltung von Zugangswegen, Parkplätzen, Eingangsbereichen, Rampen, Treppen – und natürlich beim Lift, der den Zugang zu den Wohnetagen und den Nutzräumen z. B. im Keller erschließt. Bei den Wohnungen wird unterschieden zwischen 1. barrierefrei nutzbaren und 2. barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen. Barrierefreie Wohnungen bieten u. a. breitere Flure und Türstöcke, eine kontrastreiche Gestaltung, gut sichtbare und tastbare Bedienelemente, eine stufenlos begeh-/befahrbare Dusche sowie Haltegriffe im Bad. Rollstuhlgerechte Wohnungen bieten ausreichende Durchfahrtsbreiten und Rangierflächen, außerdem sind u. a. unterfahrbare Waschbecken und Küchenelemente Standard.
Die DIN 18040-2 liefert die Grundlagen für Planung, Bau und Ausstattung von barrierefreien Wohnungen und Wohngebäuden sowie deren Außenanlagen.
Das Bayerische Bauministerium bietet sie als PDF zum Download an: