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Barrierefreiheit aus Sicht von Bayerns Städten und Gemeinden

München, Oktober 2016. Alle Menschen sollen überall am Leben teilhaben können. Egal, wie alt sie sind, ob sie eine Behinderung haben oder z. B. mit einem Kinderwagen unterwegs sind. Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und in öffentlichen Gebäuden ist eine Voraussetzung für diese Teilhabe. Der „öffentliche Raum“ beginnt direkt vor unseren Haustüren: auf Gehwegen, Straßen und Plätzen, in Parks. Deshalb investieren die Kommunen in Bayern viel, um Barrieren abzubauen.

Porträtfotos: Bernd Buckenhofer und Dr. Franz Dirnberger.

Über Bernd Buckenhofer und Dr. Franz Dirnberger

Porträtfoto: Bernd Buckenhofer.

Bernd Buckenhofer ist seit 2012 Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Bayerischen Städtetages.

Der Bayerische Städtetag

Der Bayerische Städtetag ist ein kommunaler Spitzenverband. Er tritt als Anwalt der Städte und Gemeinden gegenüber Parlament und Staatsregierung ein und vertritt die Belange der Städte gegenüber der Wirtschaft und anderen Interessengruppen. Der Bayerische Städtetag informiert die Öffentlichkeit, berät seine Mitglieder und hält sie auf dem Laufenden. Seine Mitglieder entsenden Vertreter (Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Ratsmitglieder) in die zahlreichen Verbandsgremien. Sie wirken so an der politischen Meinungsbildung mit.

Porträtfoto: Dr. Franz Dirnberger.

Dr. Franz Dirnberger ist seit 2015 Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Bayerischen Gemeindetages.

Der Bayerische Gemeindetag

Der Bayerische Gemeindetag vertritt über 2.000 kreisangehörige Gemeinden, Märkte und Städte, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände gegenüber der Staatsregierung und dem Landtag. Er leistet Öffentlichkeitsarbeit und informiert und berät seine Mitglieder.

 

Barrierefreiheit als Daueraufgabe. Gastbeitrag von Bernd Buckenhofer und Dr. Franz Dirnberger.

"Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und in öffentlichen Gebäuden ist ein wichtiger Bestandteil der Lebensqualität in unseren Städten und Gemeinden für behinderte wie auch für nicht behinderte Menschen. Barrierefreiheit in den eigenen vier Wänden gehört für ältere oder behinderte Menschen zur Selbstverständlichkeit, für jüngere oder nicht behinderte Menschen ist es eine kluge Planung in die Zukunft. Mit dieser Internetplattform zu Fragen der Barrierefreiheit leistet die Bayerische Staatsregierung einen wichtigen Beitrag zur Information und bietet einen Überblick zu aktuellen Themen.

Barrierefreiheit ist mehr als das Fehlen räumlicher Barrieren. Nur etwa sieben Prozent aller behinderten Menschen sind mobilitätseingeschränkt. Barrierefreiheit bedeutet ebenso eine uneingeschränkte Teilhabe blinder, gehörloser oder seelisch behinderter Menschen an der Gesellschaft: Können alle Kassenautomaten sprechen? Sind Ämter auf hörgeschädigte Besucherinnen und Besucher eingestellt?“

Bayerns Kommunen fit für die Zukunft machen

"Barrierefreier und diskriminierungsfreier Zugang und entsprechende Teilnahme am öffentlichen Leben sind wichtige kommunalpolitische Ziele. Nicht erst seit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Hierdurch ist allerdings dieses wichtige gesellschaftspolitische Thema in den Blickpunkt der Öffentlichkeit geraten. Eine Kommune, die sich fit machen will für die Zukunft, muss entsprechende Rahmenbedingungen schaffen für ein Miteinander von Jung und Alt, von sozial Starken und sozial Schwachen, von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund, von Menschen mit und ohne Behinderung. Dazu zählen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche, Einrichtungen der Daseinsvorsorge, Angebote für Freizeit, Sport und Kultur, Mobilität vor Ort sowie geeignete Wohnformen für jedes Alter und individuelle Bedürfnisse.“

Herausforderungen auf allen Ebenen

"Der demografische und der gesellschaftliche Wandel, verbunden mit der aktuell herausragenden Frage der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, sind die Herausforderungen nicht nur auf der Bundes- oder Landesebene, sondern insbesondere auf lokaler Ebene. Die Städte und Gemeinden haben diese Herausforderung längst erkannt. Kindertageseinrichtungen setzen den Inklusionsgedanken genauso selbstverständlich um wie die kommunalen Schulaufwandsträger. Auch im Rahmen der Daseinsvorsorge und der Bauleitplanung haben die Aspekte der Inklusion und damit auch der Barrierefreiheit deutlich an Gewicht zugenommen.

Oft fehlen allerdings den Kommunen die Ressourcen, um die zahlreichen wünschenswerten Ziele auch zu erreichen. Daher dürfen Bund und Land nicht nur ständig neue Vorgaben formulieren, sondern sie müssen die Städte und Gemeinden zunächst einmal finanziell, personell und organisatorisch in die Lage versetzen, um den Inklusionsgedanken vor Ort auch umsetzen zu können.

Wir haben auf diesem Weg in der Vergangenheit schon einiges erreicht. Am Ziel sind wir aber noch lange nicht angekommen. Inklusion und der Abbau von Barrieren bleiben weiterhin eine Daueraufgabe. Für alle.“

 

 

Glossar

Erklärung der Begriffe

Kommunale Spitzenverbände

Kommunale Spitzenverbände sind die Interessenvertretungen von Städten, Märkten, Gemeinden, Landkreisen und in Bayern auch von Bezirken. Kommunale Spitzenverbände gibt es auf Landes- und auf Bundesebene. Zusammengeschlossen sind sie seit 1953 in der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände. Sie sind unabhängig von staatlicher Weisung. Die Bayerische Verfassung garantiert ihnen die Teilhabe am Gesetzgebungsverfahren.

Inklusion und Barrierefreiheit

Inklusion heißt, dass Menschen mit Behinderung ihr Leben nicht mehr an vorhandene Strukturen anpassen müssen, sondern dass die Gesellschaft Strukturen schafft, die es jedem Menschen ermöglichen, selbstbestimmt und selbstständig an allen Bereichen des Lebens teilzuhaben.

Barrierefreiheit ist eine notwendige Bedingung für Inklusion. Je mehr Barrieren wir abbauen, umso einfacher können Menschen mit Behinderung sich informieren und austauschen, lernen, arbeiten, mobil sein – und unsere Gesellschaft mitgestalten.

TIPP:

Auf der Website des Bayerischen Sozialministeriums mehr erfahren über Inklusion in Bayern