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Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales ist bemüht, seine Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.barrierefrei.bayern.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise vereinbar mit den Vorgaben zur Barrierefreiheit der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV).

Zum Gesetzestext: BayDiV

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit der BayDiV

  • Die Vorlesefunktion, die über ReadSpeaker angeboten wird, ist in der mobilen Ansicht zum Teil vom geöffneten Menü „Funktionen & Alternative Inhalte“ verdeckt und schwer bedienbar. Der Schaltfläche, die gleichzeitig die Bedienleiste einblendet, fehlt die Kennzeichnung im Quellcode, ob sie aktuell angezeigt wird oder nicht.
  • Unterseite „Wie es sich anfühlt“: Im Tastaturspiel wird ein richtiges/falsches Feld nur durch Farbe gekennzeichnet. Die Information muss durch ein zusätzliches Merkmal vermittelt werden. Die Erfolgsmeldung des Tastaturspiels ist nicht als Statusmeldung ausgezeichnet.
  • Die Einblendung von ReadSpeaker, Lautstärke und Barrierefreiheitsfunktionen wird in großen Zoomstufen vom geöffneten Menü verdeckt.
  • Die Punkte des Hauptmenüs blenden sich bei Mausberührung und Fokussierung mit der Tastatur automatisch ein. Sie lassen sich aber nicht durch Auslösen des geöffneten Menüpunkts wieder schließen. Stattdessen öffnet der Menüpunkt die erste Seite des Untermenüs und ändert damit den Kontext.
  • Die Tastaturbedienung des Menüs erfolgt in der mobilen Ansicht stellenweise außerhalb des sichtbaren Bereichs.
  • Wenige Stellen weisen eine unzureichende Auszeichnung interaktiver Elemente sowie des Tastaturfokus auf.

Zusätzliche Barrierefreiheitsfunktionen dieser Website

Die speziellen Funktionen und Modi zur barrierefreien Nutzung dieser Website sind nutzerfreundlich erreichbar. Im Kopfbereich befindet sich die Menüleiste, über die Sie Ihre gewünschte Funktion auswählen können. Von links nach rechts geordnet und in der mobilen Ansicht von oben nach unten geordnet, befinden sich dort die Erklärung der Website in Leichter Sprache, die Information zur Gebärdensprache und die Vorlesefunktion:

1. Leichte Sprache

Hier finden Sie eine Erklärung der Website, deren Inhalte und Hintergrundwissen in Leichter Sprache. Leichte Sprache soll es Menschen mit kognitiven Einschränkungen ermöglichen, unseren Internetauftritt gut nutzen und verstehen zu können.

2. Gebärdensprache

Über das zweite Symbol gelangen Sie in den Bereich für Gebärdensprache. In einem Erklärvideo in Gebärdensprache können sich besonders hörgeschädigte Nutzer und Nutzerinnen über die Barrierefreiheit und die Website barrierefrei.bayern.de informieren.

3. Vorlesefunktion

Wie es der Name bereits sagt, können Sie sich mittels der Vorlesefunktion sämtliche Inhalte auf dieser Website vorlesen lassen. Wählen Sie das Lautsprechersymbol an, bekommen Sie den kompletten Text und eine Beschreibung der Bilder der Seite automatisch vorgelesen, auf der Sie sich aktuell befinden. Zur Orientierung ist der vorgelesene Inhalt entsprechend markiert.

Sie können sich allerdings auch gewählte Texte vorlesen lassen, indem Sie diese zuvor markieren und anschließend das Lautsprechersymbol anklicken. Dieselbe Funktion erfüllt der Button „Vorlesen“ am markierten Textstück.

Hierbei wird im Kopfbereich eine Menüleiste des Players geöffnet, mit der Sie den vorgelesenen Inhalt wahlweise pausieren, abspielen und unterbrechen können. Ebenfalls lassen sich hierüber Lautstärke regulieren, der vorgelesene Inhalt als MP3-Datei herunterladen und weitere Einstellungen am Player vornehmen. Mit einem Klick auf das Kreuz wird dieser wieder geschlossen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.09.2020 erstellt und zuletzt am 24.11.2022 aktualisiert. Die Bewertung beruht auf der Zertifizierung dieser Website durch den unabhängigen BITV-Test-Prüfverbund (BITV-Test: März bis Juni 2017). Kurztestungen wurden durch die BITV-Test-Prüfstelle (Stiftung Pfennigparade) am 08.10.2021 und am 24.11.2022 durchgeführt. Aktuell wird ein BITV-Test für die Website www.barrierefrei.bayern.de durchgeführt.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.barrierefrei.bayern.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Kontaktformular.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Bayerisches Staatsministerium für
Familie, Arbeit und Soziales
Referat „Bayern barrierefrei“
Winzererstraße 9
80797 München
E-Mail schreiben

Durchsetzungsverfahren

Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Zum Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit

Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail schreiben
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html