Hauptinhalt

Wer kann/muss mitmachen?

Eine barrierefreie Umwelt können wir nur gemeinsam gestalten. Auch als Privatperson können Sie einen wichtigen Beitrag leisten. Was Sie das kostet? Keinen Cent. Und kaum Mühe!

Behindertenparkplatz, erkennbar am Rollstuhl-Symbol auf der Parkfläche, in einer Tiefgarage.

Im Alltag unterwegs: nicht selbst zur „Barriere“ werden

  • Abgesenkte Bordsteine sind wichtige Passagen für Menschen mit Rollator oder Rollstuhl, Kinderwagen oder Koffer. Unbedingt freihalten!
  • Ob Auto oder Motorrad: Parken auf dem Gehweg ist grundsätzlich verboten. In den (wenigen) Fällen, in denen es zulässig ist, gilt (wie fürs Abstellen von Fahrrädern): So viel Platz lassen, dass Menschen im Rollstuhl oder mit Kinderwagen gut passieren können.
  • Bei Rolltreppen mit wechselnder Laufrichtung auf andere Rücksicht nehmen: Warten am anderen Ende ein Mensch mit Gehbehinderung, ein älterer Mensch, eine Familie oder Reisende mit Gepäck?
  • In Bahn und Bus: Sitzplätze in Nähe der Türen z. B. für gehbehinderte Menschen oder schwangere Frauen freihalten. Für Eltern mit Kinderwagen Platz machen.
  • Parkplätze für Menschen mit Behinderung: Wer Behindertenparkplätze warum (nicht) nutzen darf, beschreibt treffend die Bloggerin Christiane Link. Generell gilt: Menschen mit Behinderung, die einen orangefarbenen Parkausweis besitzen, dürfen im eingeschränkten Halteverbot sowie an Parkscheinautomaten und Parkuhren ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung parken. Wer einen (internationalen) hellblauen Parkausweis mit sich führt, darf darüber hinaus ausgewiesene Behindertenparkplätze nutzen. Häufig besitzen Inhaber eines orangefarbenen Parkausweises auch einen dunkelblauen Parkausweis mit Vermerk „nur BY“, der zum Parken auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen berechtigt, aber eben nur in Bayern.

    Parkausweise können bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragt werden. Bei Fragen zu den im Einzelfall notwendigen gesundheitlichen Voraussetzungen wendet sich dann die Kommune an das ZBFS.
  • Relativ neu sind Familien-Parkplätze. Sie sind breiter und liegen meist in der Nähe der Eingänge, z. B. zu Krankenhäusern, Behörden oder Einkaufszentren. Sie sind nicht durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) geschützt, eventuell jedoch durch das Hausrecht des Grundbesitzers. Wer sie freihält, macht Eltern mit kleinen Kindern oder älteren Menschen das Leben leichter.

Digitale Barrieren abbauen

Menschen mit Behinderung werden nicht nur von „greifbaren“ Barrieren ausgebremst und ausgeschlossen. Auch in der digitalen Welt gibt es viele Barrieren. Genauso wichtig wie Rollstuhlrampen und Blindenampeln sind barrierefrei gestaltete Websites, Online-Shops, Apps und andere digitale Produkte und Dienstleistungen.

Barrierefreiheit lohnt sich auch für Anbieter!

Sie selbst, Ihre Firma, Ihre Initiative oder Ihr Verein betreiben eine Website oder einen Online-Shop? Dann sollten Sie auf Barrierefreiheit achten. Denn:

  • Ein barrierefreies digitales Angebot ist für mehr Menschen zugänglich.
  • Menschen mit Behinderung und ältere Menschen sind oft besonders auf digitale Barrierefreiheit angewiesen. Doch auch alle anderen profitieren: Barrierefreie Angebote sind besonders nutzerfreundlich!
  • Das bedeutet für Sie: mehr Follower, mehr Mitglieder, mehr Kundschaft. Mehr Likes, mehr Empfehlungen, mehr Umsatz. Kurz: mehr Erfolg!

Infos & kostenlose Beratung

Auf unserer Unterseite „Digitale Barrierefreiheit“ finden Sie weiterführende Infos, Beispiele, interessante Fakten und einen Ausblick in die Zukunft unserer (hoffentlich barrierefreien) digitalen Welt.

Einführung und Beispiele: zur Unterseite „Digitale Barrierefreiheit“

Die Beratungsstelle Barrierefreiheit unterstützt Unternehmen und Kommunen, Fachleute und Privatpersonen bei allen Fragen rund um die (digitale) Barrierefreiheit. Von der barrierefreien Website über den Social-Media-Auftritt bis zur App, von der Datei (z. B. PDF, Audio- oder Videodatei) bis zur Software: Die Beratungsstelle Barrierefreiheit bietet Infos und Orientierung. Die Erstberatung ist kostenlos. Gefördert wird das Angebot vom Bayerischen Sozialministerium.

Kostenlose Erstberatung zur digitalen Barrierefreiheit: alle Infos auf der Website der Beratungsstelle Barrierefreiheit